LGBTIQ Das Gleichbehandlungsgesetz regelt Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist in der Arbeitswelt.
Gerüchte, Tuscheln, üble Nachrede: einer Studie zufolge haben 60 % der befragten LGBTIQ-Personen bereits Benachteiligungen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in ihrer Arbeitsstelle erlebt*. Diskriminierungen auf Grund der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt sind nach dem Gleichbehandlungsgesetz verboten.
Die „sexueller Orientierung“ beschreibt, zu Personen welchen Geschlechts oder welcher Geschlechtsidentität jemand sich hingezogen fühlt – ob jemand heterosexuell, homosexuell, bisexuell, pansexuell, asexuell, … ist. Ist jemand trans*, inter* oder nicht-binär, betrifft dies (im Gleichbehandlungsgesetz) das Merkmal „Geschlecht“ und nicht die sexuelle Orientierung.
Die Abkürzung setzt sich aus den englischen Begriffen Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, Intersexual und Queer zusammen (deutsch: lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* und queer). Die Abkürzung kommt in unterschiedlichen Varianten vor, etwa LGBTQIA+ oder auch LSBTI*.
Das GlBG schützt vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt damit und umfasst folgende Bereiche:
- Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft: Bewerbung oder Einstellung, Bezahlung, Beförderung, Arbeitsbedingungen, Beendigung eines Arbeitsverhältnisses usw.
- Praktika
- Jobberatungen
- Berufsausbildung, Weiterbildung und Umschulung
- Mitwirkung in der Interessenvertretung der Arbeitnehmer:innen, Arbeitgeber:innen oder einer Berufsgruppe
- Gründung oder Erweiterung eines Unternehmens
Nähere Information dazu finden Sie auch in unserem Beratungskompass.
Wichtig: Diskriminierungen als inter, trans oder nicht binäre Person gelten nach dem Gleichbehandlungsgesetz als Geschlechterdiskriminierung. Für sie ist der Schutz daher weiter!
Forderungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft – Levelling-Up
Das GlBG schützt nicht alle Menschen gleichermaßen vor Diskriminierung. Die sexuelle Orientierung ist in Österreich zwar in der Arbeitswelt geschützt, jedoch nicht in weiteren Lebensbereichen. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft weist daher stets darauf hin, dass der Schutz gegen Diskriminierung für alle Bereiche des GlBG ausgeweitet werden und damit auch Menschen berücksichtigen muss, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Diese Forderung wird als „Levelling-Up“ bezeichnet. Sie stellt auch eine zentrale Forderung in unserem letzten Bericht an den Nationalrat dar (Tätigkeitsberichte).
Gleichbehandlungs-Blog

Ausgewählte Fälle des Monats
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Informationsmaterial
Fact Sheet zum Schutz vor Diskriminierung für LGBTIQ* am Arbeitsplatz
Immer wieder sind LGBTIQ*-Personen am Arbeitsplatz von Gerüchten, obszönen Witzen oder Ausgrenzung betroffen. Das Fact Sheet informiert darüber, was Sie dagegen tun und wie wir Sie unterstützen können.

Leitfaden: Geschlechtersensible Sprache – Dialog auf Augenhöhe
Der Leitfaden bietet eine praktische Handlungsanleitung für eine inklusive und respektvolle Kommunikation, unabhängig von Geschlechtsidentität, Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsausdruck.