Stellungnahme der Gleichbehandlungsanwaltschaft zur Novelle des Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) empfiehlt die Rücknahme der geplanten Änderungen im Bereich Unabhängigkeit und Berichtspflicht der Oberösterreichischen Antidiskriminierungsstelle.
Die GAW empfiehlt auch, weiterhin zumindest eine rechtskundige Person in der Antidiskriminierungsstelle zu beschäftigen und den Tätigkeitsbericht auch in Zukunft der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.