Natürlich schaffen Frauen „Männerjobs“!

Frau D arbeitet als Einsatzleiterin bei einem Hausbetreuungs-Unternehmen. Sie verdient 1.200,- Euro brutto. Sie erfährt, dass eine weniger verantwortungsvolle Stelle in der Firma mit 1.500,- Euro netto ausgeschrieben ist und beschwert sich bei dem Geschäftsführer. Ihr Gehalt wird auf 1.500,- Euro netto erhöht. Allerdings: Ihr Vorgänger verdiente für dieselbe Position, in der Frau D arbeitet, 1.600,- Euro netto und das Gehalt ihres Nachfolgers, den sie einschult, wird schon bei seinem Einstieg mit 1.500,- Euro netto festgesetzt. Der Geschäftsführer erklärt den Gehaltsunterschied damit, dass er „nicht sicher ist, ob eine Frau den Job schaffen würde“. Die GAW unterstützt Frau D. Das Prüfverfahren ist erfolgreich. Trotzdem ist der Arbeitgeber nicht bereit, Schadenersatz zu zahlen. Erst durch Einbringung einer Klage mit Rechtsschutz kommt es schließlich zu einem Vergleich. Frau D erhält 4.000,- Euro – in ihrem Fall ein fairer Ausgleich für die Diskriminierung.