Außendienst bei Teilzeitbeschäftigung - Ja! Außendienstzulage bei Teilzeitbeschäftigung - Nein!
Arbeitswelt / Geschlecht / Entgeltdiskriminierung
Die Gleichbehandlungsbeauftragte eines Unternehmens wendet sich mit einem aktuellen Rechtsproblem an die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Frau S, eine Mitarbeiterin des Unternehmens, ist teilzeitbeschäftigt und entsprechend ihrem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden sowohl im Innendienst als auch im Außendienst tätig.
Eine Außendienstzulage wird ihr wie vielen anderen Teilzeitbeschäftigten von ihrem Arbeitgeber jedoch verwehrt, weil sie nicht die dafür notwendige Mindeststundenzahl im Außendienst beschäftigt ist.
Frau S fühlt sich auf Grund ihrer Teilzeitbeschäftigung diskriminiert.