Beförderung nach „Bauchgefühl“
Arbeitswelt / Geschlecht / Diskriminierung bei der Beförderung
Frau D ist seit fünf Jahren als Juristin in einem Unternehmen beschäftigt. Bereits vor der Ausschreibung einer Bereichsleitung erfährt sie, dass ihr jüngerer Kollege diese Position erhalten werde. Obwohl Frau D im Hearing besser bewertet wurde, vergibt die Geschäftsleitung aus einem „Bauchgefühl“ heraus die Stelle an den Mitbewerber.