Wohnraum und Gleichbehandlung

Herr F ist Hauptmieter einer Wohnung. Er möchte ausziehen und sucht einen Nachmieter. Ein syrischer Bekannter von ihm ist interessiert. Herr F schlägt der Vermieterin den Bekannten als möglichen Nachmieter vor. Sie erklärt, dass sie keinesfalls an „Syrer und Türken“ vermieten wolle. Daraufhin muss Herr F weiter suchen und weiterhin Mietzins bezahlen. Herr F wendet sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Diese versucht mit der Vermieterin einen Ausgleich zu erreichen.