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Wohnraum und Gleichbehandlung

Das Bild schildertdie Situation eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Wohnraum

Herr F ist Hauptmieter einer Wohnung. Er möchte ausziehen und sucht einen Nachmieter. Ein syrischer Bekannter von ihm ist interessiert. Herr F schlägt der Vermieterin den Bekannten als möglichen Nachmieter vor. Sie erklärt, dass sie keinesfalls an „Syrer und Türken“ vermieten wolle. Daraufhin muss Herr F weiter suchen und weiterhin Mietzins bezahlen. Herr F wendet sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Diese versucht mit der Vermieterin einen Ausgleich zu erreichen.

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