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Keine Wohnung wegen Schwangerschaft: Gleichbehandlungskommission stellt Diskriminierung fest

Das Bild schildertdie Situation eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Wohnraum

Herr G und seine schwangere Lebensgefährtin Frau L suchen eine Wohnung. Sie finden eine Wohnung, die ihnen gut gefällt. Frau L erzählt schon beim ersten Besichtigungstermin, dass sie schwanger ist. Nach dem zweiten Besichtigungstermin stellen Herr G und Frau L ein Mietanbot. Erst auf Nachfrage erklärt die Maklerin, dass die Eigentümerin nur an ein „Paar ohne Kinder“ vermieten wolle.

Herr G und Frau L wenden sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft, um sich beraten zu lassen. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft lässt die Diskriminierung überprüfen. Die Kommission entscheidet, dass Herr G und Frau L aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu Wohnraum diskriminiert worden sind und empfiehlt der Maklerin sowie der Eigentümerin, einen angemessenen Schadenersatz zu zahlen.

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