Wir verwenden technisch erforderliche Cookies zur Sitzungssteuerung. Erfahren Sie mehr. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Kopftuch bei Patient:innen nicht erwünscht...

Frau D ist Muslimin und trägt das muslimische Kopftuch (Hijab). Sie bewirbt sich als Zahnarztassistentin bei einem Zahnarzt. Dieser erkundigt sich, ob sie während der Arbeit das Kopftuch ablegen würde. Sie verneint und erhält eine Absage.

Nach einer Beratung durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) und einem Antrag an die Gleichbehandlungskommission (GBK) klagt Frau D den Zahnarzt auf Schadenersatz. Das Gericht erkennt eine Diskriminierung aufgrund der Religion bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses und eine Belästigung aufgrund der Religion bzw. der ethnischen Zugehörigkeit. Frau D erhält einen Schadenersatz iHv EUR 1.500,-.

zur Analyse (PDF, 230 KB)