Chancengleichheit? Same same, but different

Frau R arbeitet seit zwei Jahren als Assistentin des Vorstands in einem Unternehmen in der Lebensmittelbranche. Sie hat 20 Jahre Berufserfahrung, davon fast sieben Jahre im Marketing-Bereich. Eines Tages entdeckt sie, dass ihr männlicher Vorgänger fast doppelt so viel verdient hat wie sie. Er war auch Assistent. Sie hatte sogar mehr Berufserfahrung als er – sowohl einschlägig als auch insgesamt.
Sie lässt den Fall vor der Gleichbehandlungskommission prüfen. Diese stellt eine Diskriminierung bei der Festsetzung des Entgelts aufgrund ihres Geschlechts fest. Daraufhin klagt sie das Unternehmen auf Schadenersatz. Schlussendlich einigen sich Frau R und das Unternehmen auf einen Vergleich.