„Ausländisches Diplom? Lieber nicht.“

Frau P ist rumänische Staatsbürgerin und hat auch dort Pharmazie studiert.
Fast acht Jahre hat sie in Deutschland als Apothekerin gearbeitet. Vor einem Jahr ist sie mit ihrer Familie nach Österreich gezogen. Ihr Diplom wurde anerkannt. Sie bewirbt sich sehr motiviert bei verschiedenen Apotheken, wird jedoch meist ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Eine Apotheke teilt ihr mit, dass sie nur Apotheker_innen mit „österreichischem Diplom“ einstellen würden.
Frau P wendet sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW). Diese klärt die Apotheke über das Diskriminierungsverbot auf. Schließlich kann die GAW mit dem Apothekerverband einen Vergleich aushandeln. Frau P erhält Schadenersatz.