Neustart statt Ruhestand

Herr D ist 59 Jahre alt. Er bewirbt sich um eine Ausbildung zur technischen Fachkraft in einem großen Unternehmen.
Die Ausbildung wird vom Unternehmen gezahlt und dauert ein Jahr. Die Anstellungsdauer, bis die Ausbildungskosten wieder erwirtschaftet sind, dauert zwei Jahre.
Das Bewerbungsverfahren hat mehrere Stufen und dauert insgesamt fünf Monate. Beim letzten Bewerbungsgespräch teilt man Herrn D mit, dass sein Alter ein Problem darstelle. Er erhält kurz darauf schriftlich eine Absage, in der kein Grund genannt wird.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft nimmt Kontakt zur Gleichbehandlungsbeauftragten des Unternehmens auf. Diese bemüht sich intern um Aufklärung der Situation. Schließlich bietet das Unternehmen Herrn D die Ausbildungsstelle an. Herr D nimmt an und freut sich über diesen Ausgang.