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Diskriminierung bei der Jobsuche Bevorzugen von Bewerber:innen mit österreichischem Namen, altersbezogene Angaben im Jobinserat oder Ablehnen der Bewerbung von Frauen, deren Familienplanung nicht abgeschlossen ist: derartige Benachteiligungen sind verboten.

Die Personalauswahl muss ausschließlich anhand von nicht diskriminierenden Kriterien – etwa Qualifikation und fachliche Eignung – getroffen werden, Stellenwerber:innen dürfen aufgrund der  geschützten Merkmale (Rassismus, sexuelle Orientierung, Alter, Religion oder Weltanschauung und Geschlecht) nicht benachteiligt werden.

Was ist bei Stellenausschreibungen zu beachten?

Stellenausschreibungen dürfen keine Anmerkungen in Bezug auf Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung enthalten, es sei denn, diese Merkmale sind wesentliche und entscheidende Voraussetzungen für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit. Wird die Stelle durch Dritte ausgeschrieben (zum Beispiel durch eine Arbeitsvermittlung) müssen sich auch diese an die gesetzlichen Vorgaben halten. 

Jede Stellenausschreibung muss das festgesetzte Mindestentgelt und eine allfällige Bereitschaft zur Überzahlung angeben.

Sie haben ein Stelleninserat gesehen, das diskriminierend sein könnte?

Melden Sie es uns – Sie tragen damit wesentlich dazu bei, aufzuzeigen, in welcher Häufigkeit Stelleninserate vorkommen, die gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.
Wenn Sie Stellenwerber:in  sind, können Sie ein diskriminierendes Inserat auch selbst anzeigen. Entsprechende Musteranträge finden Sie hier.

HinweisHinweis

In Ausnahmefällen sind geschlechtsspezifische Ausschreibungen zulässig. Dabei gilt es, strenge Regeln zu befolgen. Es bedarf einer Einzelfallbetrachtung für den jeweiligen Arbeitsplatz.

Folgen einer Diskriminierung 

Ist ein Arbeitsverhältnis aufgrund einer Diskriminierung nicht zustande gekommen, so steht den Stellenwerber:innen ein Schadenersatz von mindestens zwei Monatsentgelten zu, wenn sie ohne die diskriminierende Vorgehensweise die Stelle erhalten hätten. Ein Schadenersatzanspruch von bis zu € 500,- steht dann zu, wenn die Berücksichtigung einer Bewerbung im Auswahlverfahren verweigert wurde.

Ausgewählte Fälle des Monats

Informationsmaterial

Fact Sheet: Geschlechtervielfalt und Stellenausschreibungen (w/m/x)

Das Fact Sheet informiert Arbeitgeber:innen über Formulierungen, mit denen sie Geschlechtervielfalt in Stellenausschreibungen berücksichtigen.

Empfehlungen an Unternehmen und Dienstleister:innen

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