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Musteranträge 

Der Senat I ist zuständig für die Gleichbehandlung der Geschlechter in der Arbeitswelt

Der Senat II ist zuständig für die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung:

Der Senat III ist für die Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen des GlBG zuständig (Details zu diesem Bereich in unserem Beratungskompass).