Gleichstellung in der EU

Die wichtigsten Eckpfeiler der europäischen Gleichstellungspolitik und der Arbeit der Europäischen Union zu Gleichbehandlung finden Sie hier zusammengefasst.

  • Bereits in den Gründungsverträgen der Europäischen Union (EU) – 1957 in den Römer Verträgen – wurde der Grundsatz des gleichen Entgeltes für gleiche Arbeit für Männer und Frauen aufgenommen. Die ersten Urteile des Europäischen Gerichtshofes 1975 brachten den Stein ins Rollen und die EU entwickelte eine Gleichstellungspolitik zur Gleichbehandlung und Gleichstellung auf Grund des Geschlechts in der Arbeitswelt.
  • Ende der 1990er Jahre erweiterte die EU ihren Horizont beim Anti-Diskriminierungsschutz auf ethnische Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, Alter, Sexuelle Orientierung und Behinderung, teilweise auch über die Arbeitswelt hinaus beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (inklusive Wohnraum), bei der Bildung und beim Sozialschutz.
  • Die 2019 neu eingesetzte Europäische Kommission misst der Gleichstellung und Anti-Diskriminierung höchste Priorität bei und setzt unter dem Titel „Eine Union der Gleichheit“ wesentliche (rechts-)politische Rahmenbedingungen:

Die Europäische Kommission hat ihre Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030 vorgelegt. Die Strategie verankert die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen, online wie offline. Die Strategie benennt konkrete Maßnahmen, um die Ziele des Fahrplans für Frauenrechte der Kommission, der 2025 von allen EU-Ländern gebilligt wurde, umzusetzen. Für die Kommission ist die Gleichstellung der Geschlechter unverzichtbar für die Verwirklichung der strategischen Ziele der EU, wie etwa Wahrung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, die Förderung des sozialen Zusammenhalts sowie die Stärkung von Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit.

Die Bekämpfung geschlechtsbezogener Diskriminierung erfolgt in Österreich insbesondere auf Grundlage des Gleichbehandlungsgesetzes. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät und unterstützt Personen, die aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert wurden, und trägt zur Durchsetzung des Diskriminierungsschutzes bei. Das Gleichbehandlungsgesetz wiederum fußt maßgeblich auf europäischen Richtlinien. Im Rahmen der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter werden nun viele dieser Richtlinien untersucht und auf ihre Praxistauglichkeit durchleuchtet. Außerdem widmet sich die Strategie auch den neuen Richtlinien für Entgelttransparenz und Standards für Gleichbehandlungsstellen, die in Österreich noch nicht umgesetzt sind, aber große Auswirkung auf die Arbeitsweise der Gleichbehandlungsanwaltschaft haben werden. Die Ziele der EU-Strategie stehen damit in engem Zusammenhang mit den Aufgaben der Gleichbehandlungsanwaltschaft und den Bemühungen, Gleichbehandlung und gesellschaftliche Teilhabe in Österreich zu fördern.

Die Strategie orientiert sich an acht Grundsätzen:

Die EU-Kommission legt dabei insbesondere einen Fokus auf Cybergewalt, von der Frauen überproportional betroffen sind (zB Deep-Fakes). Außerdem sollen die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und Anwendung der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterstützt werden, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Strafbehörden bei geschlechtsspezifischer Gewalt verbessert werden. Auch die Bestandsaufnahme der rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Vergewaltigung in der gesamten EU auf der Grundlage des Begriffs des Einverständnisses (consent) soll erneuert und im Hinblick auf die Festlegung weiterer EU-Maßnahmen analysiert werden.

Geschlechtsspezifische Ungleichheiten haben erhebliche Auswirkungen auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung. Frauen sind beim Zugang zur Gesundheitsversorgung von einer Reihe geschlechtsspezifischer Hindernisse betroffen und leiden unter einem Mangel an geschlechtersensibler medizinischer Forschung, Diagnostik und Behandlung.

Dem soll etwa durch eine gemeinsame Initiative mit der Weltgesundheitsorganisation zur Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung für Frauen begegnet werden. Weitere Schwerpunkte bilden die Erforschung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Vorteile, die sich aus der Beseitigung des Gesundheitsgefälles bei Frauen im Zusammenhang mit bestimmten Gesundheitsthemen, wie etwa der Menopause, ergeben, sowie Unterstützung von gesundheitspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit.

Frauen verdienen innerhalb der EU durchschnittlich immer noch 12% weniger als Männer. Die Kommission hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, die Lohnschere zu schließen. Dazu wurde gemeinsam mit dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen ein Instrumentarium zur geschlechtsneutralen Bewertung und Einstufung von Arbeitsplätzen bei der Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie veröffentlicht. Die Kommission hat im Rahmen der Strategie nicht nur Frauen in Anstellungsverhältnissen im Blick; der Fokus liegt insbesondere auch auf der selbständigen Erwerbstätigkeit von Frauen.

Die Kommission wird zudem zwei bestehende Geschlechtergleichstellungsinstrumente näher analysieren. Einerseits die Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (2029) und die Richtlinie 2010/41/EU zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, da beide Richtlinien in der Praxis nicht ausreichend Wirkung entfalten. Damit soll eine umfassende Faktengrundlage für künftige Maßnahmen zur Beseitigung von Lücken im Anwendungsbereich der bestehenden Rechtsvorschriften geschaffen werden. Außerdem soll eine Bestandsaufnahme über den Austausch bewährter Verfahren zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Pensionsgefälles und Unterstützung des Austauschs sowie Untersuchung von Möglichkeiten zur Beseitigung der Ursachen dieses Gefälles erstellt werden.

Vielen Frauen fällt es schwer, ihr Berufs- und Privatleben miteinander in Einklang zu bringen, da sie nach wie vor den größeren Teil der unbezahlten Betreuungs- und Haushaltsaufgaben wahrnehmen. Darüber hinaus haben viele Familien immer noch keinen Zugang zu hochwertiger und erschwinglicher frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung oder zu Langzeitpflegediensten, wodurch die Teilhabe am Arbeitsmarkt eingeschränkt wird. Die EU hat in diesem Bereich eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erlassen, deren Umsetzung nun analysiert werden soll. Außerdem wird ein Bericht über die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung und der Empfehlung des Rates zur Langzeitpflege erfolgen.

Das EU-Kernziel für 2030 im Bereich Beschäftigung sieht eine Halbierung des geschlechtsspezifischen Beschäftigungsgefälles vor. Aktuell ist die Beschäftigungsquote von Frauen nach wie vor 10 % niedriger als die von Männern. Das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle ist auf verschiedene Hindernisse und Anreizstrukturen zurückzuführen, z. B. in den nationalen Steuersystemen, auf fehlende flexible Arbeitsregelungen und ungleiche Entlohnung.

Um die Beschäftigungsquote zu erhöhen verfolgt die Kommission verschiedene Ansätze. So soll die Wirksamkeit und Effizienz der Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen analysiert werden, aber auch ein Fokus auf präventive Maßnahmen gelegt werden, wie etwa Maßnahmen zur wirksameren (präventiven) Bekämpfung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz oder auch die stärkere Berücksichtigung von Geschlechteraspekten bei der Produktsicherheit (Normung).

Abgesehen vom Geschlecht haben auch andere Diskriminierungsmerkmale (z.B. ethnische Zugehörigkeit, Behinderung, sozialer Status) maßgeblichen Einfluss auf den Bildungserfolg und die Chancen auf den Zugang zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung. Geschlechterstereotypen beeinflussen die Bildungsentscheidungen, was lebenslange Folgen hat und zur beruflichen Segregation beiträgt. Die Kommission möchte dazu beitragen, mehr junge Frauen für MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) und -Berufe zu gewinnen (2026) und mehr junge Männer für „Boys in HEAL“ (Gesundheit, Bildung, Verwaltung, Alphabetisierung) gewinnen zu können.

Nur ein Drittel der nationalen Parlaments- und hochrangigen Ministerposten in der EU sind mit Frauen besetzt. Frauen, die diese Ämter ausüben, sind überproportional häufig (massiver) Cybergewalt ausgesetzt. Die Kommission wird daher eine Empfehlung zur Sicherheit in der Politik vorlegen und ihre Bestandsaufnahme der rechtlichen und politischen Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe und Führungsrollen von Frauen in Politik, öffentlicher Verwaltung und Parlamenten aktualisieren. Außerdem wird eine Studie über die Netze, Sphären und Narrative im Internet, die sich an junge Männer und Jungen richten, veröffentlicht.

Eine durchgängige Berücksichtigung von Gender Mainstreaming auf Mitgliedsstaatsebene ist der Kommission ein Kernanliegen. So wird mit Hilfe des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen 2026 einen Helpdesk für Gender Mainstreaming eingerichtet. Darüber hinaus wird die Kommission die Behörden der Mitgliedstaaten beim Aufbau von Kapazitäten und bei der Ausarbeitung von Leitlinien zum Gender Mainstreaming unterstützen, einschließlich der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung. Die Kommission wird ebenfalls ihre Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen fortsetzen.

Am 20. Jänner 2026 hat die Europäische Kommission die EU-Strategie zur Bekämpfung von Rassismus 2026–2030 beschlossen. Sie baut auf dem EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020–2025 auf und ist Teil der europäischen „Union der Gleichheit“. Ziel der Strategie ist es, Rassismus in all seinen Erscheinungsformen wirksam zu bekämpfen und gleiche Teilhabechancen für alle Menschen in der Europäischen Union zu fördern.

Die Strategie verfolgt einen umfassenden Ansatz, der sowohl individuelles als auch strukturelles und institutionelles diskriminierendes Verhalten in den Blick nimmt. Dabei setzt sie auf die wirksame Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften, die Förderung gleichberechtigter Teilhabe sowie die Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten, Gleichbehandlungsstellen, Sozialpartner:innen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

Die Bekämpfung rassistischer Diskriminierung erfolgt in Österreich insbesondere auf Grundlage des Gleichbehandlungsgesetzes. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät und unterstützt Personen, die aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert wurden, und trägt zur Durchsetzung des Diskriminierungsschutzes bei. Die Ziele der EU-Strategie stehen damit in engem Zusammenhang mit den Aufgaben der Gleichbehandlungsanwaltschaft und den Bemühungen, Gleichbehandlung und gesellschaftliche Teilhabe in Österreich zu fördern.

Ein Schwerpunkt der Strategie liegt auf der konsequenten Durchsetzung des europäischen Antidiskriminierungsrechts. Die Europäische Kommission wird die Anwendung der Antirassismus-Richtlinie (Richtlinie 2000/43/EG) weiter begleiten und Maßnahmen setzen, um den Schutz vor rassistischer Diskriminierung in der Praxis zu stärken. Darüber hinaus sollen die Bekämpfung von Hassrede und Hasskriminalität sowie der Zugang von Betroffenen zu Rechtsschutz verbessert werden.

Besondere Bedeutung kommt dabei den unabhängigen Gleichbehandlungsstellen zu. Diese unterstützen Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte, sensibilisieren für Diskriminierung und tragen zur Förderung von Gleichbehandlung bei.

In Österreich wird die Antirassismus-Richtlinie insbesondere durch das Gleichbehandlungsgesetz umgesetzt. Wir beraten und unterstützen Personen, die aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert werden.

Rassistische Diskriminierung kann Menschen in vielen Lebensbereichen benachteiligen. Die Strategie sieht daher Maßnahmen vor, um gleichberechtigte Teilhabe in Beschäftigung, Bildung, Wohnen, Gesundheitsversorgung sowie beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu fördern.

Ziel ist es, bestehende Barrieren abzubauen, strukturelle Benachteiligungen sichtbar zu machen und Chancengleichheit für alle Menschen zu stärken. Die Mitgliedstaaten werden dabei unterstützt, entsprechende Maßnahmen und Strategien auf nationaler Ebene weiterzuentwickeln.

Auch das GlBG schützt vor Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit in der Arbeitswelt sowie beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum.

Die Strategie erkennt an, dass Rassismus unterschiedliche Erscheinungsformen annehmen kann und unterschiedliche Personengruppen auf unterschiedliche Weise betrifft. Sie richtet sich daher ausdrücklich gegen antischwarzen Rassismus, Rassismus gegen Rom:nja und Sinti:zze, Antisemitismus, antiasiatischen Rassismus sowie antimuslimischen Rassismus.

Zugleich verfolgt die Strategie einen intersektionalen Ansatz. Sie berücksichtigt, dass Menschen gleichzeitig von mehreren Diskriminierungsformen betroffen sein können, etwa aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit und ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihres Alters, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung.

Die Europäische Kommission widmet sich auch neuen Formen und Risiken rassistischer Diskriminierung. Dazu zählen insbesondere Diskriminierungen im digitalen Raum sowie mögliche Benachteiligungen durch automatisierte Entscheidungsprozesse und Systeme der Künstlichen Intelligenz.

Die Strategie sieht vor, Diskriminierungsrisiken im Zusammenhang mit neuen Technologien stärker zu berücksichtigen und die Datengrundlagen sowie die Forschung zu rassistischer Diskriminierung weiter zu verbessern. Ziel ist es, rassistische Benachteiligungen frühzeitig zu erkennen und wirksam zu verhindern.

Die Bekämpfung von Rassismus erfordert das Zusammenwirken unterschiedlicher Akteur:innen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Die Strategie fördert daher die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen, Gleichbehandlungsstellen, Sozialpartner:innen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und von Rassismus betroffenen Communities.

Darüber hinaus unterstützt die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung nationaler Strategien gegen Rassismus und setzt den Austausch bewährter Praktiken innerhalb der Europäischen Union fort.

Die Umsetzung der Strategie wird von der Europäischen Kommission begleitet und regelmäßig evaluiert.

Rom:nja bilden mit schätzungsweise 12 Millionen Personen die größte ethnische Minderheit Europas. Ihre Geschichte ist von jahrhundertelanger Verfolgung und Ausgrenzung geprägt, die während des Nationalsozialismus in einem Völkermord gipfelte.

Rassistische Belästigung, Marginalisierung und systematische Diskriminierung beim Zugang zum Arbeitsmarkt, zur Bildung, zu Gesundheitsdienstleistungen und zu adäquater Behausung sind bis heute EU-weit Teil der Lebensrealität vieler Angehörigen der Minderheit. Aus dem FRA-Bericht 2025 geht u.a. hervor, dass ein Drittel aller befragten Rom:nja Diskriminierungserfahrungen machte, dass 70% armutsgefährdet sind, dass jedes zweite Volksschulkind von Schulsegregation betroffen ist und dass die durchschnittliche Lebenserwartung bei Rom:nja 7-8 Jahre geringer ist als die der Mehrheitsbevölkerung.

Um diesen existenziellen Diskriminierungsphänomenen entgegenzuwirken, präsentierte die EU-Kommission im Oktober 2020 den reformierten strategischen EU-Rahmen zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma.

  • Bekämpfung und Prävention von Diskriminierung und Rassismus gegen Rom:nja
  • Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung
  • Förderung der Teilhabe durch Empowerment, Zusammenarbeit und Vertrauen
  • Gleichberechtigter Zugang zur Schulbildung, zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsversorgung und zu sozialen Leistungen sowie zu angemessenem, nicht segregiertem Wohnraum

Die österreichische Umsetzung dieser EU-Strategie erfolgt durch die Strategie zur Fortführung der Inklusion der Roma in Österreich. Für die Koordination der Umsetzung und für die Vermittlung zu Rom:nja-spezifischen Anliegen zwischen der Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik ist die beim Bundeskanzleramt eingerichtete Nationale Roma Kontaktstelle verantwortlich.

  1. Bildung
  2. Arbeitsmarkt
  3. Bekämpfung von Rassismus gegen Rom:nja
  4. Ermächtigung von Roma-Frauen und -Mädchen (Romnja)
  5. Stärkung der organisierten Roma Zivilgesellschaft
  6. Ermächtigung der Rom:nja-Jugend

Die LGBTQIA+-Gleichstellungsstrategie 2026-2030 baut auf der vorherigen Strategie für die Jahre 2020 bis 2025 auf. Laut Europäischer Kommission hat die gesellschaftliche Akzeptanz von LGBTQIA+-Personen in der EU in den letzten Jahren zwar zugenommen. Dennoch sind LGBTQIA+-Personen in unverhältnismäßiger Weise Hass, Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt und die Zahlen diskriminierender Übergriffe steigen an.

Die neue Strategie hat drei zentrale Aktionsbereiche.

  • vor Konversionspraktiken und anderen gesundheitsschädlichen Praktiken, mit denen die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität und der Geschlechtsausdruck unterdrückt oder verändert werden sollen. Dabei soll insbesondere die Bürger:inneninitiative „Ban on conversion practices in the European Union“ berücksichtigt werden.
  • vor Belästigung und Cybergewalt durch die Annahme eines neuen Aktionsplans gegen Cybermobbing und die Einrichtung eines Wissenszentrums zu Online-Hetze.
  • vor Diskriminierung und Onlinehass, indem die Kommission darauf hinwirkt, dass das einschlägige EU-Recht effektiv durchgesetzt wird.
  • vor intersektionaler Diskriminierung und zusätzlichen Risiken, mit denen schutz- bzw. asylsuchende LGBTQIA+-Personen konfrontiert sind.

  • durch die Förderung von Wissensaustausch, Sensibilisierung und Forschung betreffend die gesundheitliche Versorgung von LGBTQIA+-Personen.
  • durch die Stärkung von Gleichbehandlungsstellen, indem auf die korrekte Umsetzung der Standards-Richtlinien geachtet wird.
  • durch den Austausch von Best Practices zu inklusiver Bildung, um ein wertschätzendes und sicheres Umfeld für queere Jugendliche und Kinder von LGBTQIA+-Eltern zu fördern.
  • durch Unterstützung der Mitgliedstaaten, den Vorschlag einer Gleichbehandlungsrichtlinie anzunehmen, mit der der Diskriminierungsschutz (u.a.) aufgrund der sexuellen Orientierung auf andere Lebensbereiche ausgeweitet werden soll.
  • durch Förderung der Inklusion am Arbeitsplatz, um LGBTQIA+-Beschäftigte zu unterstützen.

  • indem alle EU-Länder aufgefordert werden, bis 2027 nationale Aktionspläne zur Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen anzunehmen.
  • indem ein „LGBTIQ+-Policy Forum“ eingerichtet wird, das als Plattform für den direkten Austausch zwischen der Zivilgesellschaft und der Europäischen Kommission dienen soll.
  • indem sich die EU auf bilateraler Ebene weiterhin aktiv gegen diskriminierende Gesetze und Praktiken sowie gegen Gewalt und Hass gegen LBTIQ+-Personen ausspricht.