Gleichstellung in der EU
Die wichtigsten Eckpfeiler der europäischen Gleichstellungspolitik und der Arbeit der Europäischen Union zu Gleichbehandlung finden Sie hier zusammengefasst.
- Bereits in den Gründungsverträgen der Europäischen Union (EU) – 1957 in den Römer Verträgen – wurde der Grundsatz des gleichen Entgeltes für gleiche Arbeit für Männer und Frauen aufgenommen. Die ersten Urteile des Europäischen Gerichtshofes 1975 brachten den Stein ins Rollen und die EU entwickelte eine Gleichstellungspolitik zur Gleichbehandlung und Gleichstellung auf Grund des Geschlechts in der Arbeitswelt.
- Ende der 1990er Jahre erweiterte die EU ihren Horizont beim Anti-Diskriminierungsschutz auf ethnische Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, Alter, Sexuelle Orientierung und Behinderung, teilweise auch über die Arbeitswelt hinaus beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (inklusive Wohnraum), bei der Bildung und beim Sozialschutz.
- Die 2019 neu eingesetzte Europäische Kommission misst der Gleichstellung und Anti-Diskriminierung höchste Priorität bei und setzt unter dem Titel „Eine Union der Gleichheit“ wesentliche (rechts-)politische Rahmenbedingungen:
Diese Strategie umfasst vor allem
- Freiheit von Gewalt und Stereotypen
- Entfaltung in einer geschlechtergerechten Wirtschaft
- Gleichberechtigte Führungsverantwortung in der Gesellschaft
- Gender Mainstreaming und eine intersektionelle Perspektive in der EU-Politik
Die Europäische Kommission legte dafür bereits einen Richtlinienvorschlag für verbindliche Maßnahmen zur Entgelttransparenz vor und verlangt von den Mitgliedsstaaten die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie über die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Mitte 2022. Offen ist nach wie vor, dass der Rat den Vorschlag für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen annimmt.
Am 20. Jänner 2026 hat die Europäische Kommission die EU-Strategie zur Bekämpfung von Rassismus 2026–2030 beschlossen. Sie baut auf dem EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020–2025 auf und ist Teil der europäischen „Union der Gleichheit“. Ziel der Strategie ist es, Rassismus in all seinen Erscheinungsformen wirksam zu bekämpfen und gleiche Teilhabechancen für alle Menschen in der Europäischen Union zu fördern.
Die Strategie verfolgt einen umfassenden Ansatz, der sowohl individuelles als auch strukturelles und institutionelles diskriminierendes Verhalten in den Blick nimmt. Dabei setzt sie auf die wirksame Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften, die Förderung gleichberechtigter Teilhabe sowie die Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten, Gleichbehandlungsstellen, Sozialpartner:innen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
Die Bekämpfung rassistischer Diskriminierung erfolgt in Österreich insbesondere auf Grundlage des Gleichbehandlungsgesetzes. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät und unterstützt Personen, die aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert wurden, und trägt zur Durchsetzung des Diskriminierungsschutzes bei. Die Ziele der EU-Strategie stehen damit in engem Zusammenhang mit den Aufgaben der Gleichbehandlungsanwaltschaft und den Bemühungen, Gleichbehandlung und gesellschaftliche Teilhabe in Österreich zu fördern.
Ein Schwerpunkt der Strategie liegt auf der konsequenten Durchsetzung des europäischen Antidiskriminierungsrechts. Die Europäische Kommission wird die Anwendung der Antirassismus-Richtlinie (Richtlinie 2000/43/EG) weiter begleiten und Maßnahmen setzen, um den Schutz vor rassistischer Diskriminierung in der Praxis zu stärken. Darüber hinaus sollen die Bekämpfung von Hassrede und Hasskriminalität sowie der Zugang von Betroffenen zu Rechtsschutz verbessert werden.
Besondere Bedeutung kommt dabei den unabhängigen Gleichbehandlungsstellen zu. Diese unterstützen Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte, sensibilisieren für Diskriminierung und tragen zur Förderung von Gleichbehandlung bei.
In Österreich wird die Antirassismus-Richtlinie insbesondere durch das Gleichbehandlungsgesetz umgesetzt. Wir beraten und unterstützen Personen, die aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert werden.
Rassistische Diskriminierung kann Menschen in vielen Lebensbereichen benachteiligen. Die Strategie sieht daher Maßnahmen vor, um gleichberechtigte Teilhabe in Beschäftigung, Bildung, Wohnen, Gesundheitsversorgung sowie beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu fördern.
Ziel ist es, bestehende Barrieren abzubauen, strukturelle Benachteiligungen sichtbar zu machen und Chancengleichheit für alle Menschen zu stärken. Die Mitgliedstaaten werden dabei unterstützt, entsprechende Maßnahmen und Strategien auf nationaler Ebene weiterzuentwickeln.
Auch das GlBG schützt vor Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit in der Arbeitswelt sowie beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum.
Die Strategie erkennt an, dass Rassismus unterschiedliche Erscheinungsformen annehmen kann und unterschiedliche Personengruppen auf unterschiedliche Weise betrifft. Sie richtet sich daher ausdrücklich gegen antischwarzen Rassismus, Rassismus gegen Rom:nja und Sinti:zze, Antisemitismus, antiasiatischen Rassismus sowie antimuslimischen Rassismus.
Zugleich verfolgt die Strategie einen intersektionalen Ansatz. Sie berücksichtigt, dass Menschen gleichzeitig von mehreren Diskriminierungsformen betroffen sein können, etwa aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit und ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihres Alters, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung.
Die Europäische Kommission widmet sich auch neuen Formen und Risiken rassistischer Diskriminierung. Dazu zählen insbesondere Diskriminierungen im digitalen Raum sowie mögliche Benachteiligungen durch automatisierte Entscheidungsprozesse und Systeme der Künstlichen Intelligenz.
Die Strategie sieht vor, Diskriminierungsrisiken im Zusammenhang mit neuen Technologien stärker zu berücksichtigen und die Datengrundlagen sowie die Forschung zu rassistischer Diskriminierung weiter zu verbessern. Ziel ist es, rassistische Benachteiligungen frühzeitig zu erkennen und wirksam zu verhindern.
Die Bekämpfung von Rassismus erfordert das Zusammenwirken unterschiedlicher Akteur:innen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Die Strategie fördert daher die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen, Gleichbehandlungsstellen, Sozialpartner:innen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und von Rassismus betroffenen Communities.
Darüber hinaus unterstützt die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung nationaler Strategien gegen Rassismus und setzt den Austausch bewährter Praktiken innerhalb der Europäischen Union fort.
Die Umsetzung der Strategie wird von der Europäischen Kommission begleitet und regelmäßig evaluiert.
Der EU-Rahmen gibt erstmals eine Drei-Säulen-Strategie vor. Es geht um
- Gleichstellung
- Inklusion
- Partizipation
Österreich legt daran anknüpfend in der aktuellen Roma-Strategie besondere Schwerpunkte auf die Bekämpfung von Antiziganismus, verstärkte Partizipation und in ein gezieltes Empowerment von Rom:nja Jugendlichen und Romnja (Frauen und Mädchen).
Die LGBTQIA+-Gleichstellungsstrategie 2026-2030 baut auf der vorherigen Strategie für die Jahre 2020 bis 2025 auf. Laut Europäischer Kommission hat die gesellschaftliche Akzeptanz von LGBTQIA+-Personen in der EU in den letzten Jahren zwar zugenommen. Dennoch sind LGBTQIA+-Personen in unverhältnismäßiger Weise Hass, Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt und die Zahlen diskriminierender Übergriffe steigen an.
Die neue Strategie hat drei zentrale Aktionsbereiche.
- vor Konversionspraktiken und anderen gesundheitsschädlichen Praktiken, mit denen die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität und der Geschlechtsausdruck unterdrückt oder verändert werden sollen. Dabei soll insbesondere die Bürger:inneninitiative „Ban on conversion practices in the European Union“ berücksichtigt werden.
- vor Belästigung und Cybergewalt durch die Annahme eines neuen Aktionsplans gegen Cybermobbing und die Einrichtung eines Wissenszentrums zu Online-Hetze.
- vor Diskriminierung und Onlinehass, indem die Kommission darauf hinwirkt, dass das einschlägige EU-Recht effektiv durchgesetzt wird.
- vor intersektionaler Diskriminierung und zusätzlichen Risiken, mit denen schutz- bzw. asylsuchende LGBTQIA+-Personen konfrontiert sind.
- durch die Förderung von Wissensaustausch, Sensibilisierung und Forschung betreffend die gesundheitliche Versorgung von LGBTQIA+-Personen.
- durch die Stärkung von Gleichbehandlungsstellen, indem auf die korrekte Umsetzung der Standards-Richtlinien geachtet wird.
- durch den Austausch von Best Practices zu inklusiver Bildung, um ein wertschätzendes und sicheres Umfeld für queere Jugendliche und Kinder von LGBTQIA+-Eltern zu fördern.
- durch Unterstützung der Mitgliedstaaten, den Vorschlag einer Gleichbehandlungsrichtlinie anzunehmen, mit der der Diskriminierungsschutz (u.a.) aufgrund der sexuellen Orientierung auf andere Lebensbereiche ausgeweitet werden soll.
- durch Förderung der Inklusion am Arbeitsplatz, um LGBTQIA+-Beschäftigte zu unterstützen.
- indem alle EU-Länder aufgefordert werden, bis 2027 nationale Aktionspläne zur Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen anzunehmen.
- indem ein „LGBTIQ+-Policy Forum“ eingerichtet wird, das als Plattform für den direkten Austausch zwischen der Zivilgesellschaft und der Europäischen Kommission dienen soll.
- indem sich die EU auf bilateraler Ebene weiterhin aktiv gegen diskriminierende Gesetze und Praktiken sowie gegen Gewalt und Hass gegen LBTIQ+-Personen ausspricht.