Frau F ist in einem Kindergarten als Pädagogin tätig. Eines Tages wird sie von einer Mutter mit Bezug auf ihren bosnischen Migrationshintergrund und ihr Kopftuch beleidigt. Die Mutter hat selbst ex-jugoslawischen Migrationshintergrund und ist Muslima. Der Fall wird mit Unterstützung der Gleichbehandlungsanwaltschaft vor die Gleichbehandlungskommission (GBK) gebracht. Die GBK stellt eine diskriminierende Belästigung aufgrund des Geschlechts, der Religion und der ethnischen Zugehörigkeit fest.
Herr Y hat als Führungskraft mehrere ihm unterstellte Mitarbeiterinnen sexuell belästigt. Als die Betroffenen voneinander erfahren, melden sie die Belästigungen der Geschäftsführung. Daraufhin wird das Dienstverhältnis zu Herrn Y beendet. Mit Unterstützung der Gleichbehandlungsanwaltschaft erreichen die Frauen zusätzlich, dass Herr Y sich einer Therapie unterzieht, um seine Verhaltensweisen zu reflektieren und verändern.
Drei Monate vor Karenzende teilt Frau Ls Chef ihr mit, dass ihre Stelle unbefristet nachbesetzt wurde und es derzeit keine gleiche oder gleichwertige Stelle für sie gebe. Die Personalabteilung legt Frau L nahe, über eine einvernehmliche Auflösung nachzudenken. Als Alternative dazu wird ihr eine andere Stelle angeboten: Diese wäre ein deutlicher beruflicher Abstieg und eine ungewünschte Umorientierung. Frau L erkundigt sich bei der GAW über ihre rechtlichen Ansprüche, um sich auf Verhandlungsgespräche vorbereiten zu können. Diese sieht darin eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei den sonstigen Arbeitsbedingungen.
Frau T versteht sich gut mit ihrem Arbeitskollegen Herrn E und sie treffen sich einmal auch nach der Arbeit. Zu Beginn plaudern sie, bis sich die Situation verändert. Herr E bedrängt Frau T und nötigt sie zu sexuellen Handlungen. Frau T fühlt sich nicht in der Lage, sich zu wehren. Es gelingt ihr nicht, sich aus der Situation zu befreien. Frau T will den Vorfall bestmöglich verdrängen, zieht ihren Vorgesetzten ins Vertrauen und wendet sich an die GAW.
Frau T hat einen tschechischen Nachnamen, lebt seit fast 20 Jahren in Österreich, seit über 10 Jahren ist sie österreichische Staatsbürgerin. Immer wieder wird sie aufgefordert, diverse Unterlagen einzureichen, um die Familienbeihilfe für ihre drei Kinder beziehen zu können. Obwohl Frau T alle Unterlagen immer rechtzeitig einreicht, werden die Unterlagen nicht bis zum Fristende von der zuständigen Behörde bearbeitet. Frau T fühlt sich aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert und wendet sie sich schließlich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW).
Frau L übernimmt eine Abteilungsleitung und damit neue Aufgaben und Verantwortungen. Als sie mit ihrem Vorgesetzten über ihr Gehalt sprechen möchte, weist dieser sie mit den Worten „es ist zu früh“, sie sei erst zu kurz aus der Elternkarenz zurück, ab. Zwei Monate später gibt er ihr dieselbe Antwort. Durch Zufall erfährt Frau L, dass ein neuer Kollege, der ebenfalls eine Abteilung leitet, deutlich mehr als sie verdient. Nachdem ihr Vorgesetzter ein Gespräch über das Gehalt erneut ablehnt, wendet sich Frau L an die GAW.
Frau L ist iranischer Herkunft, muslimischen Glaubens und trägt ein Kopftuch. Bei einem Bewerbungsgespräch schneidet der Geschäftsführer hauptsächlich Themen an, die nichts mit Frau Ls Qualifikationen zu tun haben, sondern mit ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht und ihrem Kopftuch. Außerdem merkt er – unter anderem – an, dass er „persönlich nichts“ gegen Frauen habe, „die ein Kopftuch tragen“, dass Frau L damit aber leider nicht ins Unternehmen passe . Gemeinsam mit der "Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus" und der GAW stellt sie einen Antrag an die GBK, um das Vorliegen einer Diskriminierung prüfen zu lassen.
Frau S ist Assistentin des Geschäftsführers. Nach und nach beginnt sich die Beziehung mit ihrem Chef zu verändern, für Frau S ist spätestens eine Grenze überschritten, als ihr Chef nach ihrer Hand greift und versucht, sie zu küssen. Nachdem Frau S ihrem Chef sagt, dass sie keine Beziehung mit ihm eingehen will, beginnt er ihre Arbeit zu kritisieren, führt sie vor anderen Kolleg:innen vor und unterstellt ihr Unwahrheiten. Sie wendet sich an den Stellvertreter des Chefs und an die GAW.
Herr D bekommt einen neuen Vorgesetzten, der bereits nach kurzer Zeit beginnt, Herrn D gegenüber rassistische Äußerungen fallen zu lassen und ihn bei der Arbeitsaufteilung benachteiligt. Die Situation belastet Herrn D über drei Jahre, bis er in ein Burnout schlittert. Die Betriebsleitung bleibt untätig, die GAW kann erfolgreich intervenieren.
Frau Z ist trans*, sie hat ihren Namen und ihren Personenstand rechtlich geändert. Diese Information hat sie auch an zuständige Behörden weitergegeben. Trotzdem findet sie kurze Zeit später einen Brief, abgestellt auf den Postkästen im Haus und für jede:n zu sehen: Keine Anrede, ihr neuer Name, gefolgt von den Worten „Namensänder. Geschlechtsänd.“. Sie fühlt sich unfreiwillig geoutet und bloßgestellt.