Heute ist österreichweiter Equal Pay Day. Nach Berechnungen von Business and Professional Women Austria bedeutet das: In Österreich arbeiten Frauen seit Jahresanfang bis zum heutigen Tag im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen de facto gratis. Ein großer Teil dieses Gender Pay Gaps lässt sich nicht durch Faktoren wie Ausbildung oder Berufserfahrung erklären. Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen sind demnach wesentlich auf diskriminierende Strukturen zurückzuführen.
Unsere Beratungspraxis zeigt: Im Arbeitsalltag erfahren Frauen oft nur zufällig, dass sie weniger verdienen als Männer in gleicher oder gleichwertiger Position. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist also für viele noch in weiter Ferne.
Ein zentraler Hebel, um diese hohe Intransparenz zu beenden und die ungerechtfertigte Einkommensschere zu schließen, ist die EU-Lohntransparenz-Richtlinie. Ihre Umsetzung in Österreich muss bis 7. Juni erfolgen. Wir brauchen eine Umsetzung, die einen wirklichen Unterschied macht.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft informiert auf ihrer Website zu Entgeltdiskriminierung und Lohntransparenz. Ein neues Fallbeispiel verdeutlicht, welche negativen Auswirkungen Intransparenz für betroffene Frauen hat. In einem aktuellen Blogbeitrag zeigen wir außerdem, wie die Richtlinie die Rechtsdurchsetzung für Betroffene von Entgeltdiskriminierung stärken kann.
Als Gleichbehandlungsanwaltschaft fordern wir einen Kulturwandel: Gehalt darf kein Tabu mehr sein, und Unternehmen tragen die Verantwortung dafür, ihre Gehaltsstrukturen aktiv diskriminierungsfrei gestalten. Dafür braucht es klare rechtliche Rahmenbedingungen.
Folgen Sie uns unter @wege_zur_gleichbehandlung, um zu Lohntransparenz und anderen Maßnahmen gegen Entgeltdiskriminierungen informiert zu bleiben!
Der Countdown läuft – nutzen wir die Chance auf eine wirksame Umsetzung der EU-Lohntransparenz-Richtlinie und damit auf mehr Einkommensgerechtigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Konstatzky
Leiterin Gleichbehandlungsanwaltschaft