Algorithmen und KI-Systeme prägen zunehmend unseren Alltag – von der Jobsuche bis zur Kreditvergabe. Was vielen nicht bewusst ist: automatisierte Entscheidungen können diskriminieren. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft macht dieses wichtige Thema nun sichtbarer.
Mit dem heutigen Newsletter starten wir unseren neuen Themenschwerpunkt: „Diskriminierung durch Algorithmen und KI“. Wir zeigen, wie diese Diskriminierungen entstehen, wie sie erkannt werden können – und was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind.
Auf unserer neuen Landing Page finden Sie niederschwellige Informationen darüber, was Algorithmen sind, wo sie im Alltag eingesetzt werden und wie die Gleichbehandlungsanwaltschaft unterstützen und beraten kann. In unseren Fällen des Monats beleuchten wir zwei Beispiele algorithmischer Diskriminierung – in der Jobsuche und im Bankenwesen. Unser neuer FAQ-Blog erklärt leicht verständlich, wie automatisierte Entscheidungssysteme funktionieren, warum sie nicht immer fair sind – und wie man als Einzelperson reagieren kann. In einer Blogserie mit Arbeitsrechtsexperten Andreas Tinhofer werfen wir einen Blick auf rechtliche Fragen rund um KI im Personalmanagement – und auf die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act).
Und: Unsere neue Instagram-Kampagne macht algorithmische Diskriminierung sichtbar – folgen Sie uns unter @wege_zur_gleichbehandlung, um informiert zu bleiben!
Unser Ziel ist klar: Der Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Gleichbehandlung müssen auch im digitalen Raum uneingeschränkt gelten. Neue Technologien dürfen bestehende Ungleichheiten nicht zementieren – sie müssen so gestaltet werden, dass alle Menschen gleichberechtigt von der Digitalisierung profitieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Konstatzky
Leiterin Gleichbehandlungsanwaltschaft