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GAW Newsletter
Prodgrammiercode der auf Frau projiziert wird

Schutz vor Diskriminierung muss auch im digitalen Raum gelten

Algorithmen und KI-Systeme prägen zunehmend unseren Alltag – von der Jobsuche bis zur Kreditvergabe. Was vielen nicht bewusst ist: automatisierte Entscheidungen können diskriminieren. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft macht dieses wichtige Thema nun sichtbarer.
Mit dem heutigen Newsletter starten wir unseren neuen Themenschwerpunkt: „Diskriminierung durch Algorithmen und KI“. Wir zeigen, wie diese Diskriminierungen entstehen, wie sie erkannt werden können – und was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind.

Auf unserer neuen Landing Page finden Sie niederschwellige Informationen darüber, was Algorithmen sind, wo sie im Alltag eingesetzt werden und wie die Gleichbehandlungsanwaltschaft unterstützen und beraten kann. In unseren Fällen des Monats beleuchten wir zwei Beispiele algorithmischer Diskriminierung – in der Jobsuche und im Bankenwesen. Unser neuer FAQ-Blog erklärt leicht verständlich, wie automatisierte Entscheidungssysteme funktionieren, warum sie nicht immer fair sind – und wie man als Einzelperson reagieren kann. In einer Blogserie mit Arbeitsrechtsexperten Andreas Tinhofer werfen wir einen Blick auf rechtliche Fragen rund um KI im Personalmanagement – und auf die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act).

Und: Unsere neue Instagram-Kampagne macht algorithmische Diskriminierung sichtbar – folgen Sie uns unter @wege_zur_gleichbehandlung, um informiert zu bleiben!

Unser Ziel ist klar: Der Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Gleichbehandlung müssen auch im digitalen Raum uneingeschränkt gelten. Neue Technologien dürfen bestehende Ungleichheiten nicht zementieren – sie müssen so gestaltet werden, dass alle Menschen gleichberechtigt von der Digitalisierung profitieren können.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Konstatzky
Leiterin Gleichbehandlungsanwaltschaft


Aktuelle Stellenausschreibungen bei der GAW

Werden Sie Teil unseres Teams. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft sucht aktuell für Linz eine Ersatzkraft für das juristische Team.
Hier geht es zur Stellenausschreibung.


Mitmachen bei Online-Befragung: Familie, Freizeit & Beruf im MINT-Bereich vereinbaren

MINT-Jobs gelten oft als fordernd – mit langen Arbeitszeiten, Außendienst oder hoher Erreichbarkeit. Bisher fehlt jedoch ein genauer Überblick, wie es um die Vereinbarkeit in diesen vielfältigen Berufen steht. Diese österreichweite Online-Befragung schließt diese Lücke.
Hier geht es zur Befragung und zu weiterführenden Informationen zum Projekt.


Webskripte bzw. Computercodes, die in verschiedenen Farben auf Wand projiziert werden

Fall des Monats August

Zuerst gibt es eine mündliche Zusage, doch dann wird der Kredit nicht gewährt. Der Grund: Der Kunde ist subsidiär schutzberechtigt. Die GAW sieht in der automatischen Ablehnung aufgrund des befristeten Aufenthaltsstatus eine Diskriminierung und erreicht eine Anpassung des Kreditrahmens. Hier geht es zum Fall des Monats August.


Webskripte bzw. Computercodes, die in grüner Farbe auf Bildschirm aufscheinen

Fall des Monats Juli

Mit 18 Jahren Berufserfahrung als Sachbearbeiter in der Logistik bringt Herr K genau die Qualifikationen mit, die in den Stellenausschreibungen gefragt sind. Trotzdem erhält er nur Absagen. Der mögliche Grund: ein automatisiertes System filtert seine Bewerbungen wegen einer festgelegten Altersgrenze aus, noch bevor sie überhaupt von der Personalabteilung angesehen werden.
Hier geht es zum Fall des Monats Juli.


Gleichbehandlungsblog

Diskriminierung durch Algorithmen: Die Gleichbehandlungsanwaltschaft klärt auf
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist auch für Diskriminierungen durch Algorithmen zuständig. Dieser Blog klärt darüber auf, was Algorithmen sind, warum diese diskriminieren können und wie die GAW Sie bei Diskriminierungen unterstützen kann.
Hier geht es zum Blogbeitrag.


Gleichbehandlungsblog

KI-Kompetenz und Governance: Was die neue KI-Verordnung für das HR-Management bedeutet
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat beim Arbeitsrechtsexperten Andreas Tinhofer nachgefragt: Wie können sich Unternehmen und Organisationen für eine rechtskonforme Anwendung von KI-Systemen vorbereiten?
Hier geht es zum Blogbeitrag.

Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz

Grundlegende Richtung: Informationen über aktuelle Themen und Aktivitäten der Gleichbehandlungsanwaltschaft
Medieninhaber, Herausgeber und Redaktion:
Gleichbehandlungsanwaltschaft
Anschrift: Leopold-Moses-Gasse 4/1/2, 1020 Wien
Telefon: +43 1 53 115-0
E-Mail: gaw@bka.gv.at
Web: www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at
Haftungsausschluss: Die in diesem Newsletter veröffentlichten Inhalte sind mit größter Sorgfalt recherchiert und kontrolliert. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gebotenen Informationen können wir dennoch keine Gewähr übernehmen.