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Rechnungshof: Väter nehmen nur 4,5 Prozent aller Anspruchstage für Kinderbetreuungsgeld wahr

Das Kinderbetreuungsgeld soll sich positiv auf die Erwerbstätigkeit von Müttern und die Beteiligung an der Kinderbetreuung von Vätern auswirken. Im August 2020 veröffentlichte der Rechnungshof einen Bericht zu den Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz in Österreich.

Das Ergebnis: Derzeit entfallen nur 4,5 Prozent der genehmigten Anspruchstage für Kinderbetreuungsgeld auf Väter. Dieser Wert stagniert seit 2009.

Der Rechnungshof hält fest, dass durch das Kinderbetreuungsgeld keine „gleichmäßigere Aufteilung der Betreuungspflichten“ erzielt wurde. Er empfiehlt dem Ministerium, zu prüfen, durch welche Maßnahmen eine stärkere Beteiligung der Väter ermöglicht werden kann.

Zum Rechnungshofbericht:Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz

Die GAW beteiligt sich derzeit am EU-Projekt „parents@work". Dieses soll Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber_innen unter anderem dabei helfen, neue Strategien gegen Benachteiligungen von Eltern am Arbeitsplatz zu entwickeln.

Die ersten Ergebnisse liegen vor und kamen aus der Dokumentation von Diskriminierungserfahrungen der Eltern am Arbeitsplatz (zu einer solchen Diskriminierungserfahrung siehe auch Fall des Monats Juli 2020 „Väter und Vereinbarkeit“). Im nächsten Schritt des Projekts werden nun Unternehmen zu ihren Angeboten für Eltern befragt. Die Befragung beider "Seiten" bildet die Grundlage für die anschließende Erarbeitung von Tools zum Abbau von Elterndiskriminierung. Ein Ziel dabei ist auch, eine stärkere Beteiligung von Vätern in der Kinderbetreuung zu erleichtern.