Fall des Monats und die Gleichbehandlungsanwaltschaft kommt im Film vor!
Ein #metoo-Fall der GAW hat es im Mai 2020 sogar ins Hauptabendprogramm des ORF geschafft. In der Serie Dennstein & Schwarz (Folge "Rufschädigung") geht es um sexuelle Belästigung.
Ein #metoo-Fall der GAW hat es im Mai 2020 sogar ins Hauptabendprogramm des ORF geschafft. In der Serie Dennstein & Schwarz (Folge "Rufschädigung") geht es um sexuelle Belästigung. Das Regionalbüro in Graz der GAW kommt ebenfalls prominent vor. Mit besonderer Mühe wurde auch das Logo der GAW realitätsnahe nachgestellt.
Es geht dabei um einen Politiker, gegen den Vorwürfe wegen sexueller Belästigung erhoben werden. Zum Schluss stellt sich heraus, dass die Betroffene massiv unter Druck gesetzt wurde und der Vorfall tatsächlich stattgefunden hat. Mit besonderer Sorgfalt wurde das Phänomen der sexuellen Belästigung beschrieben.
Wir haben die Drehbuchautorin Konstanze Breitebner und den Regisseur Michael Rowitz dazu um Statements gebeten.
Die Drehbuchautorin Konstanze Breitebner meint:
"Dennstein und Schwarz - zwei Anwältinnen - sollen ja hier und heute Fälle übernehmen, die viele bewegen, aufregen. Ich dachte, wenn statistisch gesehen jede dritte Frau angibt, sexuelle Belästigung zu kennen, dann muss es doch die Männer dazu geben.
Bloß, wer sind die? Dann fiel mir auf, wie schwer es vielen fällt, genau zu beschreiben, was sexuelle Belästigung eigentlich ist. Wo beginnt sie?
Als ich an der dritten Folge Dennstein und Schwarz zu arbeiten begann, ging gerade der Fall eines prominenten Politikers durch alle Medien. Ich wurde hellhörig, weil die Gleichbehandlungsanwaltschaft öfter erwähnt wurde und damit hatte ich den konkreten Einstieg in die "G´schicht", die für meine Arbeit so wichtig ist. Ich klickte den Fall des Monats an und war mitten in einem extrem gut beschriebenen Schicksal eines Opfers von sexueller Belästigung. Das Wichtigste für mich war zu erkennen, dass es hier um Machtmissbrauch ging und wohl fast immer geht. Eine Frau wehrt sich nicht, weil sie Angst hat, den Job zu verlieren.
Ganz Konkretes durfte mir die Gleichbehandlungsanwältin in Graz natürlich nicht sagen, sie hielt sich strikt an die Verschwiegenheitspflicht. Was mich sehr beeindruckt hat! Aber ihre Definition ihrer Aufgabe habe ich sogar wörtlich ins Drehbuch übernommen.
Dazu kommt, dass ich zwar vom "Grapscherparagraph" wusste, aber erst im Zuge dieser Arbeit gelernt habe, wie präzise und klar dieser formuliert ist und dass er Opfern wirklich Schutz bietet.
Ich habe den Eindruck, dass die Gleichbehandlungsanwaltschaft eine extrem wichtige Verbindung zwischen den Instanzen ist und Menschen, die unsicher sind, die ihre Rechte vielleicht nicht gut kennen, die einfach Rat brauchen - sexuelle Belästigung ist nun mal ein unangenehmes, persönlich intimes Thema - da bietet die GAW verschiedenste Infos und vor allem Gespräche an. Aus meiner Sicht wären wir, also der Staat, gut beraten, gerade da mehr Geld zur Verfügung zu stellen.
Der Film hatte jedenfalls sehr viele Zuschauer, es wurde auch heftig diskutiert danach - was mich als Autorin eigentlich am meisten freut. Das zeigt mir, dass ich ein heißes Thema aufgegriffen habe
Der Regisseur Michael Rowitz dazu:
"Rufmord erzählt über sexuelle Nötigung und Machtmissbrauch. Wir haben uns bewusst dafür entschieden aus der Perspektive des Täters zu erzählen, um die Systematik von Machtmissbrauch für unser Publikum "erfühlbar" zu machen.
Konrad ist attraktiv, erfolgreich, intelligent. Unsere Anwältinnen haben zunächst keinen Zweifel an seiner Unschuld - bis sie am Ende selbst ausweglos mit dem Rücken an der Wand stehen.
Wir hatten alle einen riesen Respekt uns diesem wichtigen Thema zu nähern. Im Buch und bei den Dreharbeiten. Denn allen, vor und hinter der Kamera, war bewusst das die Geschichte die wir erzählen keine Fiktion ist. Sondern so, oder so ähnlich, traurige Realität.
Vielleicht schaffen wir es ja mit dem Film ein Stück weit das Bewusstsein für die Problematik zu vertiefen und machen betroffenen Frauen Mut, sich an öffentlichen Stellen wie die GAW zu wenden."