Kopftuchverbot: Ein Informationsschreiben für Schulen soll helfen, stärker zu rassistischem Diskriminierungspotenzial zu sensibilisieren Nach wie vor sieht die Gleichbehandlungsanwaltschaft verfassungsrechtliche Bedenken beim Kopftuchverbot. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft sensibilisiert zu rassistischem Diskriminierungspotenzial.

Rassistische Diskriminierung verstärkt Ausgrenzung und benachteiligt Betroffene beim Zugang zum Bildungssystem. Gerade bei der Umsetzung des Kopftuchverbots ortet die Gleichbehandlungsanwaltschaft eine besonders große Verantwortung von Schulen und setzt dort deshalb auf Prävention. Ein Informationsblatt der Gleichbehandlungsanwaltschaft sensibilisiert für rassistisches Diskriminierungspotenzial und erklärt den rechtlichen Rahmen.

Das Informationsschreiben für Schulen ist unter folgendem Link abrufbar:

Eine aktuelle Presseaussendung der GAW zu diesem Thema ist unter folgendem Link abrufbar: