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Rechte für jede Saison - #Rights4AllSeasons

Die Europäische Arbeitsbehörde ELA  ist eingerichtet, um die Einhaltung der Rechte und Pflichten im Rahmen der Arbeitskräftemobilität und jener zur Koordinierung der sozialen Sicherheit zu gewähren. In der Woche vom 20. bis 24. September 2021 läuft eine Kampagne in Form von Aktionstagen, in denen auf die Rechte von Saisonarbeiter:innen aufmerksam gemacht wird.

Bürger:innen der Europäischen Union haben das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu arbeiten, dort zu wohnen und sind im Hinblick auf den Zugang zu Beschäftigung, den Arbeitsbedingungen und allen anderen sozialen und steuerlichen Vorteilen mit Staatsbürger:innen gleichzustellen

Bei Saisonarbeiter:innen in der Landwirtschaft kommt es oft dazu, dass Überstundenzuschläge oder Sonderzahlungen nicht ausbezahlt werden oder dass Abzüge für Verpflegung, Unterkünfte sowie für die Ausrüstung zu hoch sind. Rassistische Beleidigungen, sexuelle Belästigung, unbezahlte Arbeitszeit und mangelhafte bis gesundheitsgefährdende Unterkünfte sind weitere häufige Probleme. Bei Diskriminierungen von Arbeiter:innen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft kann die Gleichbehandlungsanwaltschaft mangels gesetzlicher Zuständigkeit nicht tätig werden. In solchen Fällen und bei einer Einschränkung der Arbeitnehmer:innenfreizügigkeit von Saisonarbeiter:innen gibt es andere Beratungsstellen – etwa die Gleichbehandlungsbeauftragten  der Länder nach dem Landarbeitsgesetz 2021 –, über die die Gleichbehandlungsanwaltschaft gerne informiert.

Für Arbeitnehmer:innen in anderen Bereichen und Branchen wurde die Gleichbehandlungsanwaltschaft im Jahr 2016 als Kontaktstelle im Sinne von Art 4 der Freizügigkeitsrichtlinie 2014/54/EU ernannt. Eine Beratung und Unterstützung durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist möglich, sofern Arbeitnehmer:innen der Union oder deren Familienangehörige aus einem nach dem Gleichbehandlungsgesetz verpönten Motiv unter anderem im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses diskriminiert werden.

Das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität EURES bietet Unterstützung im Hinblick auf das Thema Arbeiten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäische Union. Bei Problemen mit Behörden kann SOLVIT weiterhelfen.