Stellungnahme der Gleichbehandlungsanwaltschaft
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft begrüßt das Gesetzesvorhaben, Maßnahmen im Bereich “Gewalt im Netz” zu ergreifen. Wir haben die Gelegenheit genützt, um auf Schutzlücken im Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) hinzuweisen, die es auch zu schließen gilt, um „Hass im Netz“ nachhaltig bekämpfen zu können.