Offizielle Stellungnahme der Gleichbehandlungsanwaltschaft zum geplanten Hidschāb-Verbot an Schulen ist eingebracht

Hier finden Sie Informationen zu unserer Stellungnahme und zum begleitenden Medienfactsheet

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ortet im vorliegenden Gesetzesentwurf Verfassungswidrigkeiten und grobe rechtliche Mängel. Erklärtes Ziel des vorliegenden Gesetzesentwurfes ist die „Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen“. Dieses Anliegen ist für sich genommen sowohl gesamtgesellschaftlich als auch aus Sicht der Gleichbehandlungsanwaltschaft von größter Wichtigkeit. Der gewählte Ansatz im Gesetzesentwurf erscheint jedoch weder aus sozialpädagogischer noch aus verfassungsrechtlicher Sicht geeignet. Der Entwurf birgt die Gefahr, bestehende Stigmatisierungen und gesellschaftliche Polarisierungen entlang religiöser Benachteiligungen und rassialisierter Differenzierungen zu verstärken.