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Studie zu Elterndiskriminierung am Arbeitsplatz zeigt 5 benachteiligende Rahmenbedingungen

EU-Projekt Parents@Work: Fehlendes Bewusstsein in Unternehmen für Elterndiskriminierung; aktuelles Urteil gibt Vater recht

"Obwohl das Gleichbehandlungsgesetz Mütter und Väter vor Diskriminierung am Arbeitsplatz schützt, zeigt unsere aktuelle qualitative Fallstudie wieder, dass die Praxis in Unternehmen oft anders aussieht. Betroffene fühlen sich machtlos", erklärt Gleichbehandlungsanwältin Sabine Wagner-Steinrigl, Projektverantwortliche.

Achtzehn ehemalige Klient_innen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW), die wegen Vereinbarkeitsproblemen beraten wurden, schilderten im Erhebungszeitraum von Herbst 2019 bis Frühjahr 2020 den Forscherinnen von L&R Sozialforschung für das EU-Projekt Parents@Work ihre Diskriminierungserfahrungen am Arbeitsplatz.

Die Auswertung der Interviews zeigt fünf strukturelle Rahmenbedingungen, die die Diskriminierung von Eltern in der Arbeitswelt verstärken.

Vor allem fehlende professionelle Standards in Unternehmen zum Umgang mit Vereinbarkeitsthemen führen zu Einzelentscheidungen von Führungskräften, die häufig zulasten von Eltern wirken. Auch die starke "Vollzeitnorm", wonach nur Vollzeittätigkeit gewünscht ist, benachteiligt Eltern. Weitere Faktoren sind nach wie vor stereotype Vorstellungen von Elternschaft und Berufsverläufen mit geschlechterspezifischer Aufteilung von Erwerbsarbeit und Betreuungspflichten sowie Vorurteile über negative Effekte von Elternschaft auf Einsatz und Arbeitsleistung im Beruf.

Schließlich müssen im Fall von Diskriminierung Eltern individuell für ihre Rechte kämpfen: Das finanzielle Risiko und die Belastung eines Gerichtsverfahrens wollen nicht alle Betroffenen auf sich nehmen und verzichten deshalb auf rechtliche Schritte. Ein aktuelles Urteil gibt einem diskriminierten Vater allerdings recht:

Herr X ist bei der Geburt seines Kindes Teamleiter. Er geht in Elternteilzeit, daraufhin wird er massiv benachteiligt. Er erhält demütigende Aufgaben; neben seinem Arbeitsplatz wird ein Schmutzwäscheständer aufgestellt. Seine Vorgesetzten wetten, wie lange Herr X „durchhält“. Nach mehreren Jahren kündigt er und klagt auf Diskriminierung. Das rechtskräftige Urteil geht zu seinen Gunsten aus. Er erhält 3.000 Euro Schadenersatz.

"Die Beratung wird von diskriminierten Eltern als sehr unterstützend wahrgenommen. Deutlich wird aber immer wieder auch, dass die Ressourcen der GAW für ein effektives Handeln manchmal nicht ausreichen. Wir können Eltern zum Beispiel nach wie vor nicht vor Gericht begleiten oder selbst Musterklagen führen, obwohl diese Rückenstärkung für Eltern bei der Durchsetzung ihrer Rechte wesentlich wäre", so Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, abschließend.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät österreichweit unter der gebührenfreien Hotline 0800 206 119.

Über das EU-Projekt Parents@Work: Die Gleichbehandlungsanwaltschaft und das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung befragen in Österreich (sowie Schwesternorganisationen in Kroatien) von Mai 2019 bis Mai 2021 zunächst betroffene Eltern zu ihren Diskriminierungserfahrungen am Arbeitsplatz, in einer zweiten Erhebungsphase Unternehmen zu ihrem Umgang mit Vereinbarkeit. Ziele des Projektes sind Bewusstseinsbildung und Formulierung von Strategien zum Abbau von Elterndiskriminierung am Arbeitsplatz.

Projektdetails sowie die Kurz- und Langfassung der Ergebnisse der Elternbefragung: www.parentsatwork.eu

Rückfragen & Kontakt:

Sabine Wagner-Steinrigl, Gleichbehandlungsanwaltschaft
Telefon: +43 664 88 116 713
E-Mail: sabine.wagner-steinrigl@bka.gv.at
www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at

Nadja Bergmann, L&R Sozialforschung
Telefon: +43 699 11 257 586
E-Mail: bergmann@lrsocialresearch.at
www.lrsocialresearch.at