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Regionalbüros der Gleichbehandlungsanwaltschaft - Vor Ort im Einsatz für Gleichstellung und Anti-Diskriminierung:
20 Jahre Regionalbüro Steiermark

Die gute lokale Erreichbarkeit durch Einrichtung von regionalen Büros von Gleichbehandlungsstellen wird als Standard von der Europäischen Kommission empfohlen (Empfehlung (EU) 2018/951 vom 22. Juni 2018 zu Standards für Gleichstellungsstellen). Die Gleichbehandlungsanwaltschaft verfügt seit 1998 über mehrere Regionalbüros und stellt damit ein best practice Modell innerhalb der Mitgliedsstaaten dar.

Heuer feiert das Regionalbüro Steiermark zwanzig Jahre Einsatz für Gleichstellung und Antidiskriminierung und lädt zu diesem Anlass zu einer Tagung mit festlichem Ausklang ein. Corona-bedingt wird diese online stattfinden. Damit möglichst viele Menschen teilhaben können, ist ein Livestream vorgesehen. 

Wir wollen

  • 20 Jahre des Regionalbüros Steiermark Revue passieren lassen,
  • die Diskriminierungslandschaft in Österreich beleuchten und
  • 20 Jahre EU-Antidiskriminierungsrichtlinien feiern.

In den Workshops, werden

  • ausgewählte Diskriminierungsphänomene bearbeitet und  
  • Maßnahmen diskutiert, wie unterschiedliche Organisationen gemeinsam für Gleichstellung und gegen Diskriminierung in der Steiermark wirken können. Die Wahrnehmungen und Praxis der politischen Vertreter:innen des Landes Steiermark und der Stadt Graz werden in die Überlegungen einbezogen.

Die Workshops werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt: das bedeutet wir feiern noch ein bisschen weiter!

Wesentlich ist dabei auch, dass sowohl die politischen Vertreter:innen als auch die Stakeholder:innen aus der Zivilgesellschaft angesprochen werden, um das niederschwellige Angebot des Regionalbüros vor Ort, Diskriminierung zu bekämpfen und Gleichstellung voranzutreiben, in der Steiermark noch bekannter zu machen.

Die Veranstaltung soll Energie, Motivation sowie Anregungen und Aufträge für die weitere Arbeit im Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsbereich bieten.

Das Team des Regionalbüros Steiermark vor den Vorhang

Frau Dr.in Elke Lujansky-Lammer leitet das Regionalbüro von Beginn an und hat mit Melanie Steinkläubl in der Erstberatung und Frau Mag.a Susanne Prisching als Gleichbehandlungsanwältin das Büro aufgebaut und im Land etabliert. Seit 2019 gibt es Unterstützung von Frau Mag.a Bianca Slama, seit Juli 2020 von Frau Mag.a Selma Mujidzic. Leider sind beide neuen Mitarbeiterinnen noch befristet beschäftigt, eine personelle Erweiterung der Regionalbüros hat (noch) nicht stattgefunden.

Regionalbüros vor Ort

Die Mitarbeiter:innen der Regionalbüros sind zuständig für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes diskriminiert erachten und in dem für das jeweilige Regionalbüro vorgesehene Bundesland, so z.B. in der Steiermark wohnhaft sind. Die weiteren Regionalbüros finden sie hier. Das bietet einen Rechtszugang vor Ort und so eine kostenlose und vertrauliche Beratung österreichweit. Manche Büros, wie die Zentrale in Wien (Wien, Niederösterreich, Burgenland) oder das Regionalbüro in Innsbruck (Tirol, Vorarlberg, Salzburg) sind für jeweils drei Bundesländer zuständig. Die Mitarbeiter:innen bieten auch an, sich mit der betroffenen Person näher an ihrem Wohnort zu treffen, um die Beratung zu ermöglichen. So pflegt die Zentrale die Zusammenarbeit mit den burgenländischen Frauenberatungsstellen vor Ort. Das Regionalbüro in Innsbruck hält regemäßig Vernetzungstreffen mit unterschiedlichen Stakeholder:innen ab.

Menschen treten mit unterschiedlichen Bedürfnissen an die Regionalbüros heran. Sie wollen eine Diskriminierung melden oder auch eine grundsätzliche oder auf ihre als diskriminierend erlebte Erfahrungen bezogene rechtliche Auskunft. Sie wollen, dass wir sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen. Wir versuchen, anhand einer gemeinsamen Abstimmung die für sie bestmögliche (rechtliche) Lösung zu erreichen.

Fallen Anfragen nicht in den rechtlichen Kompetenzbereich der GAW, empfehlen wir - im Sinne einer Clearingfunktion - andere Einrichtungen, die bei dem Problem weiterhelfen können. Vor allem in den Regionen zeigt sich der „Zuständigkeitsdschungel“, der sich aus der Zersplitterung des Gleichbehandlungsrechts ergibt, besonders häufig: Kann das Regionalbüro vor Ort in meiner Sache tätig werden, oder doch die Landes-Antidiskriminierungsstelle? Besonders schwierig gestalten sich Anfragen, bei denen ein unterschiedlicher Schutz vor Diskriminierung besteht und dies von Landes- und Bundeskompetenzen abhängig ist: alle Landes-Antidiskriminierungsgesetze bieten beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen einen Schutz für alle Gründe, während das Gleichbehandlungsgesetz hier nur für ethnische Zugehörigkeit und Geschlecht einen Schutz bietet. Das Levelling-up und der Abbau der Zersplitterung des Gleichbehandlungsrechts in Österreich stellen zwei der fünf wesentlichsten Forderungen der GAW dar.

Gerade in den Regionalbüros ist auch die Netzwerkarbeit vor Ort wesentlich, um die spezifischen Arbeitsbereiche der unterschiedlichen Unterstützungseinrichtungen zu kennen und den Menschen, die bei uns anrufen, weiterhelfen zu können.

Die Regionalbüros arbeiten vor Ort auch an der Informations- und Bewusstseinsarbeit. Sie halten Seminare zu den Themen Gleichbehandlung, Antidiskriminierung und Gleichstellung, damit möglichst viele Menschen diskriminierende Situationen erkennen und als Multiplikator:innen die Informationen zum Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsrecht weitertragen. Führungskräften in Unternehmen stellen in den letzten Jahren eine wesentliche Zielgruppe dar, damit diese in den Unternehmen präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Diskriminierung setzen und im Anlassfall rascher und gesetzeskonform reagieren. Gerade auch hier spielen die Regionalbüros vor Ort eine wesentliche Rolle, weil ein langjähriges Vertrauen vor Ort besteht, gleichstellungorientierte Lösungen auch für die Pflichtenträger:innen herzustellen. Die GAW stellt hierfür auch besondere Leitfäden, z.B. für "Abhilfe gegen sexuelle Belästigung" (PDF, 256 KB) und Factsheets zu z.B. Geschlechtervielfalt und Stellenausschreibungen (w/m/x) (PDF, 64 KB) zur Verfügung, die gerne auch von den Unternehmen angenommen werden.

Das Regionalbüro und 20 Jahre Entwicklungen im Gleichbehandlungsrecht

Seit dem Jahr 2000 gab es im Gleichbehandlungsbereich große Veränderungen. Die „Anwältin für Gleichbehandlungsfragen“ wurde zur Gleichbehandlungsanwaltschaft. Die Implementierung der 2000er Richtlinien (2000/43/EG und 2000/78/EG) brachte 2004 einen sehr umfassenden Schutz  über die geschlechtsbezogene Diskriminierung in der Arbeitswelt hinaus. Zunächst konnte der umfassende Diskriminierungsschutz nur von der Zentrale aus gewährt werden. 2017 war es endlich so weit, dass den Regionalbüros vor Ort das gesamte Mandat des Gleichbehandlungsgesetzes übertragen wurde:

Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung und Belästigung in der Arbeitswelt auf Grund von

  • Alter
  • ethnischer Zugehörigkeit
  • Geschlecht
  • Religion oder Weltanschauung
  • Sexuelle Orientierung

sowie beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen inklusive

Wohnraum auf Grund von

  • Geschlecht
  • ethnischer Zugehörigkeit

sowie beim Zugang beim Sozialschutz, einschließlich sozialen Sicherheit und Gesundheitsdienste, bei sozialen Vergünstigungen sowie bei der Bildung auf Grund von

  • ethnischer Zugehörigkeit

Ein Wehrmutstropfen bleibt allerdings…

Trotz der Erweiterung des Mandats der Regionalbüros, wurde der Personalstand bis dato nicht erweitert. Die personelle Aufstockung stellt eine der fünf wichtigsten Forderungen der GAW dar.

Fazit

Das Regionalbüro in der Steiermark konnte in den Jahren einen festen Platz in Gleichbehandlungslandschaft vor Ort erlangen. In Graz nehmen die Menschen die Unterstützung durch das Regionalbüro am häufigsten in Anspruch. Das große Ziel für die nächsten Jahre ist es, das Wissen über das Recht auf Gleichbehandlung und den Zugang zum Recht für Menschen in der gesamten Steiermark zu erhöhen. Dafür braucht es allerdings auch eine Ressourcenaufstockung.