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Stellungnahme der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Bezug auf den Beherbergungsbetrieb in Aggsbach Markt im Bezirk Krems („Anti-Homo-Haus“)

Der aktuelle Fall rund um den Beherbergungsbetrieb in Aggsbach Markt im Bezirk Krems („Anti-Homo-Haus“) zeigt eine Schutzlücke im Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) auf, die die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) seit vielen Jahren kritisiert und auf die ich Sie als ihre Leiterin hinweisen möchte:

Homosexuelle werden aktuell vom GlBG ausschließlich im Bereich der Arbeitswelt vor Diskriminierung geschützt. Das bedeutet: Wenn der Hotelbetreiber aus Aggsbach Markt Angestellte aufgrund deren sexueller Orientierung
beschimpft, dann gilt das im Sinne des GlBG als Diskriminierung. Wenn er hingegen homosexuelle Gäste aus demselben Grund abweist, dann stellt das laut Gesetz keine Diskriminierung dar.

Es ist aus unserer Sicht unverständlich, dass das GlBG anders als alle Landes-Antidiskriminierungsgesetze keinen umfassenden Schutz beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen vorsieht. Da die aktuelle Causa in den Kompetenzbereich des Bundes und somit ins GlBG fällt, sind Betroffene nicht geschützt.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft fordert bereits seit Jahren die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf weitere Lebensbereiche, unter anderem beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Zuletzt habe ich als Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft im Zuge der Präsentation unseres Tätigkeitsberichts vor dem Nationalrat 2019 auf diesen Missstand hingewiesen. Den Tätigkeitsbericht finden Sie online unter Tätigkeitsbericht_2018-2019.pdf, hier finden Sie auf Seite 121 die Forderung „4.1 Gleiches Schutzniveau für Diskriminierung in allen Bereichen des GlBG (Levelling​-up)“.

Ich nehme den aktuellen Fall zum Anlass, einmal mehr aufzufordern, das Gleichbehandlungsgesetz einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen und Schutzlücken zu schließen. Österreich ist aktuell einer jener Staaten, der im europäischen Vergleich am wenigsten Schutz außerhalb der Arbeitswelt bietet, diesen Missstand gilt es zu beheben. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft steht mit ihrer Expertise gerne zur Verfügung.