21. März: Internationaler Tag gegen Rassismus

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft unterstützt in Fällen von Rassismus nach dem Gleichbehandlungsgesetz.
Im Jahr 2020 haben wir 363 mal zu rassistischer Diskriminierung beraten. Der Großteil der Fälle betraf die Arbeitswelt, gefolgt von Beratungen im Bereich der Finanz- und Versicherungsleistungen und Wohnraum.
Rassistische Vorfälle können bei uns aber auch einfach nur gemeldet werden, ohne eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Wir wollen damit dazu beitragen, dass diskriminierende Muster in der Gesellschaft sichtbar werden. Natürlich anonymisiert.
Hier finden Sie eine Sammlung unseres Informationsmaterials zum Schutz vor Rassismus im Gleichbehandlungsgesetz:
Gemeinsam gegen Rassismus! Für deine Rechte! Wie Sie gegen Rassismus aktiv werden können und wo die Gleichbehandlungsanwaltschaft unterstützt, erfahren Sie hier:
- Gemeinsam gegen Rassismus! Für deine Rechte! (PDF, 429 KB)
- Hep birlikte ırkçılığa karşı! Senin hakların için! (PDF, 435 KB)
- Zajedno protiv o rasizmo! Pala ćiro pravo! (PDF, 432 KB)
- Razem przeciw rasizmowi! Walcz o Twoje prawa! (PDF, 433 KB)
- Tackling racism together. Standing up for your rights. (PDF, 431 KB)
- Zajedno protiv rasizma! Za tvoja prava! (PDF, 433 KB)
- معًا ضد العنصرية! من أجل حقوقك! (PDF, 476 KB)
Gleichbehandlung am Wohnungsmarkt – Diskriminierung ist verboten. Dieser Folder enthält in kompakter Form alle Informationen zum Gleichbehandlungsgesetz, die Betroffene benötigen, um sich gegen Diskriminierung beim Zugang zu Wohnraum wehren zu können:
Gegen Rassismus an der Clubtür. Die rassistisch motivierte diskriminierende Einlassverweigerung in ein Lokal stellt eine Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes dar. Auch das Verwaltungsrecht verbietet Diskriminierungen beim Zugang zu Veranstaltungen. Im Folder erfahren Sie, wie Sie sich dagegen wehren oder als Zeuge oder Zeugin helfen können.
- Du darfst rein! Gegen Rassismus an der Clubtür (PDF, 235 KB)
- Come in! Against racism at the club door (PDF, 230 KB)
Kopftuch am Arbeitsplatz. Die Benachteiligung von Musliminnen, die am Arbeitsplatz ein Kopftuch tragen, kann eine verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit und der ethnischen Zugehörigkeit darstellen.
Sie können alle Materialien auch als Printversion kostenfrei mit einer E-Mail an gaw@bka.gv.at bestellen.
TippTipp
Unter dem Hashtag #rassismusmogined startet am 21.03. eine Social Media Kampagne auf Facebook und Instagram. Sie macht auf alltägliche Rassismuserfahrungen und Diskriminierung aufmerksam. Erzählungen von Menschen wurden gesammelt und werden sichtbar gemacht. Die Geschichten sind so passiert, die Fotos wurden frei gewählt. Diese Kampagne soll Bewusstsein schaffen und gezielt über Möglichkeiten informieren, wohin man sich für rechtliche Hilfe oder Beratung wenden kann.