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Geplanter Einsatz des Personalisierten Arbeitsmarkt-Assistenzsystems (PAMAS)- Diskriminierungspotenzial?

Seit dem Bekanntwerden über den vom Arbeitsmarktservice (AMS) geplanten Einsatz des Personalisierten Arbeitsmarkt-Assistenzsystems (PAMAS) wurde die Gleichbehandlungsanwaltschaft wiederholt mit Anfragen zum Diskriminierungspotenzial des Systems kontaktiert.

Da die Gleichbehandlungsanwaltschaft Bedenken hinsichtlich der Diskriminierungsanfälligkeit des Systems und der damit einhergehenden möglichen Unvereinbarkeit mit den Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes hegt, hat sie diese dem AMS in einem umfassenden Schreiben (PDF, 341 KB) dargelegt. Sehen Sie hier das Antwortschreiben (PDF, 2145 KB) des AMS.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft rät pro-aktiv nachhaltige Schulungen zur Fragen von Anti-Diskriminierung und Gleichstellung für AMS-Mitarbeiter_innen bereitzustellen. Zur Vermeidung von Diskriminierungen auf struktureller Ebene ist es zudem dringend notwendig, den Einsatz des PAMAS möglichst zeitnah mit einer externen Evaluierung unter Einbindung der Gleichbehandlungsanwaltschaft und einschlägigen Forschungseinrichtungen zu begleiten.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft prüft im Einzelfall ob eine Diskriminierung stattgefunden hat oder nicht.