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Bisexualität in der Arbeitswelt  Fall des Monats Juni 2022

Vorfall und Beratung

Frau F ist Studentin und arbeitet im Gastronomiebereich. Sie ist bisexuell. In der Arbeit versteht sie sich mit allen Kolleg:innen und Vorgesetzten sehr gut. Zu ihrer unmittelbaren Vorgesetzten hat sie ein beinahe freundschaftliches Verhältnis.

Eines Tages erfährt die Vorgesetzte von Frau Fs Bisexualität. Ab diesem Zeitpunkt verändert sich das Verhalten der Vorgesetzten gegenüber Frau F. Sie hält körperlich Abstand zu ihr und blickt sie im Gespräch nicht mehr an. Frau F hat das Gefühl, unfreundlich behandelt und laufend für ihre Arbeitsleistung kritisiert zu werden.

Als Frau F ihre Vorgesetzte darauf anspricht, begründet diese ihr Verhalten damit, dass das „eben so sei“, da Frau F „nicht normal“ sei. Frau F wendet sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft um sich über die Rechtslage zu informieren.

Frau F entscheidet sich im Zuge der Beratung, nicht rechtlich intervenieren und eine eigenständige Lösung mit ihrer Vorgesetzten finden zu wollen.

Rechtliche und soziale Hintergründe

Homo- und Bi-Feindlichkeit in der Arbeitswelt gesetzlich verboten

Homo- und Bi-Feindlichkeit in der Arbeitswelt sind nach dem Gleichbehandlungsgesetz verboten. Dennoch bevorzugen viele Betroffene, wie Frau F, keine rechtlichen Schritte zu setzen, sondern eine eigenständige Lösung zu finden. Dafür gibt es verschiedene Gründe.

Die sexuelle Orientierung ist ein privates Thema, das im Arbeitskontext keinen Unterschied machen sollte. Demnach sind Betroffene oft zögerlich, die sexuelle Orientierung durch eine rechtliche Intervention weiter in den Fokus zu stellen und damit eventuell weitere Nachteile in ihrem Berufsleben zu riskieren.

Belästigungsfälle stellen eine Würdeverletzung dar. Beratungen und rechtliche Interventionen können sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Dies erfordert zeitliche und emotionale Ressourcen, die nicht alle Betroffenen haben oder in ein Verfahren investieren wollen.

Empowerment durch Beratung

Die Beratung durch die GAW soll Betroffene unterstützen und ihnen zeigen, dass sie mit ihrer Diskriminierungserfahrung nicht alleine sind. Die Erfahrung von Frau F wurde bei der GAW nicht relativiert, sondern als diskriminierender Vorfall anerkannt. Obwohl Frau F keine rechtliche Intervention setzen wollte, war es wichtig für sie, zu erfahren, dass ihre Erfahrungen eine Diskriminierung darstellen, gegen die sie sich rechtlich wehren kann.

Sichtbarkeit von Bisexualität

Frau F ist bisexuell. Die Statistik der GAW zeigt, dass sich sowohl schwule, lesbische, als auch bisexuelle Menschen mit ihren Diskriminierungserfahrungen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden. Das ist bemerkenswert, denn Bisexualität wird als sexuelle Orientierung in der Gesellschaft marginalisiert. Bisexuelle Menschen kämpfen um ihre Anerkennung abseits der monosexuellen Norm innerhalb der LGBTIQ*-Community und der Gesamtgesellschaft.

Der monosexuellen Norm liegt die Annahme zu Grunde, dass Menschen nur ein Geschlecht begehren könnten – also entweder schwul, lesbisch oder heterosexuell sein könnten. Damit wird ein starres Verständnis von Sexualitäten und Geschlechtsidentitäten fortgeschrieben. Bisexuelle Menschen bringen dieses starre Verständnis ins Wanken.

Fazit

Frau F ist den Weg zum Recht ein Stück weit gegangen, indem sie eine Beratung bei der GAW in Anspruch genommen hat. Damit hat sie wesentlich dazu beigetragen, besser für sich selbst einstehen zu können. Homo- und Bi-Feindlichkeit sind in der Arbeitswelt gesetzlich verboten. Die Gleichbehandlungsanwält:innen beraten und unterstützen Betroffene von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt. Im Bereich der Güter und Dienstleistungen fordert die GAW und die LGBTIQ*-Community den Ausbau des Diskriminierungsschutzes. Denn gemeinsam geht sich der Weg zu mehr Gleichbehandlung leichter.

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