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„Home-Schooling“ verschärft Ungleichheiten – Wie begegnen wir institutioneller Diskriminierung?

Zugang zu Bildung kann auch eine Frage der Herkunft sein

Seit 16.3.2020 findet in Österreichs Schulen kein regulärer Unterricht statt. Auch wenn ab Mitte Mai der Unterricht schrittweise aufgenommen wird, ist absehbar, dass bis zum Schuljahresende von keinem regulären Schulbetrieb gesprochen werden kann. Für die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) ist wesentlich, ob vulnerable Gruppen von Schulschließungen besonders hart getroffen werden und ob das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) hier Schutz bieten kann. Die GAW sieht die Notwendigkeit, dass präventive Maßnahmen gesetzt werden, um die Folgen der Krise in diesem Bereich abzufedern. Gerade im Bildungssektor ist es ein Ziel der GAW das Bewusstsein der Handelnden für Gleichbehandlung und Gleichstellung zu stärken.

Die GAW hat mit einer Volksschullehrerin (Frau S) und einer Sozialarbeiterin (Frau P) über ihre Erfahrungen gesprochen. Frau S unterrichtet in einer 2. Klasse Volksschule im 7. Bezirk, wobei 18 der 20 Schüler:innen Deutsch als Zweitsprache sprechen. Frau P arbeitet mit unterstützungsbedürftigen Familien.

Frau S, für welche Schüler:innen-Gruppen ist die derzeitige Situation am schwersten?

„Am schwierigsten ist es jetzt für jene Kinder, deren Eltern selbst weniger Zugang zu Bildung hatten – das ist auch sonst so, aber das wird durch die Schulschließungen noch verstärkt. Das, was Schule leisten müsste, wird auf die Eltern ausgelagert und es kommen die Kinder zu kurz, deren Eltern die Anforderungen nicht erfüllen können. Jene Kinder, die sonst auch viel Unterstützung durch die Lehrer:innen brauchen, werden von der Krise besonders hart getroffen. Das sind vor allem Familien, bei denen die Eltern keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben oder wenn der sozio-ökonomische Hintergrund sich so gestaltet, dass die Eltern den Kindern keine ausreichende Struktur für die Lernanforderungen bieten können.“

Frau P, für welche Familien ist die derzeitige Situation am schwierigsten zu bewältigen?

„Am schwierigsten ist es für Mehrkindfamilien, Alleinerzieher:innen, Familien mit finanziellen Schwierigkeiten. Da gibt es zu wenig (Wohn-)Raum für einzelne und psychische Belastungen entstehen auch vermehrt. Zusätzlich erschwerend sind sprachliche Schwierigkeiten und in manchen Fällen auch ein mangelndes Systemverständnis – z.B. wie funktioniert Schule? –von Eltern, dabei auch von nicht-österreichischen Eltern, aber nicht nur. Weil bei vielen benachteiligten Familien kein Verständnis von oder für Schule da ist.“

Welche Folgen sehen Sie für die beschriebenen Kinder und ihre Familien im Bildungsbereich?

Frau S: „In meiner Klasse funktioniert der Austausch mit den Eltern besser als erwartet und die meisten der Kinder erfüllen die gestellten Aufgaben. Schwierig ist es insbesondere für die Kinder, die Deutschförderbedarf haben. Sie werden als ‚außerordentliche‘ Schüler:innen geführt. Diese müssen jedes Semester einen für ganz Österreich verpflichtenden Test ablegen und dürfen nur in die nächste Klasse aufsteigen, wenn der Test bestanden wird. Nach zwei Jahren Außerordentlichkeit läuft für diese Kinder das Recht auf Deutschförderung aus. Wenn dieses Semester regulär zählt, haben diese fast ein Semester weniger Förderung erhalten.

Außerdem müssen ab Ende der zweiten Klasse Volksschule Noten vergeben werden. Im Semesterzeugnis gab es in meiner Klasse noch keine Noten, auf die man jetzt zurückgreifen könnte. Dass die Kinder jetzt Noten bekommen müssen, obwohl sie dieses Semester so wenig Zeit in der Schule verbracht haben, ist sowohl für uns Lehrer:innen als auch für die Kinder und deren Eltern eine Herausforderung.“

Frau P: „Ich sehe vor allem eine Verschärfung der schon bestehenden Ungleichheit. In den beschriebenen Familien können die Eltern ihre Kinder nicht unterstützen. Das führt zu Frustration bei den Kindern, die sich noch mehr unverstanden fühlen. Das macht emotional viel kaputt.“

Welche Lösungswege gäbe es, um die negativen Folgen abzufedern? Was bedarf es in den kommenden Wochen?

Frau S: „Ich denke, es braucht einerseits viel Verständnis von Seiten der Lehrer:innen, wenn einiges nicht im Home-Schooling bearbeitet werden konnte, sowie verstärkte Förderung in Kleinstgruppen – vielleicht von Lehrer:innen, die in den kommenden Wochen ihre regulären Stunden wie Musik und Sport nicht abhalten dürfen.“

Frau P: „Grundsätzlich bräuchte es für diese Kinder eine qualifizierte Ganztagesschule. Die Schule ist für viele dieser Kinder das einzige außerfamiliäre Angebot – und das ist jetzt lange weggefallen. Die Familien sind überfordert, deshalb brauchen die Kinder eine andere Gruppe bzw. Gemeinschaft. Als Kompensation für den Zeitraum der Schulschließungen wäre für diese Kinder in den Ferien flächendeckend konstruktive Beschäftigung notwendig – z.B. gratis Sportangebote mit kleinen Lerninhalten. Dies ist auch für die Entlastung der Eltern notwendig.“

Recht auf Bildung – ein Menschenrecht

Es ist leider immer noch Realität, dass der Zugang zu Bildung wesentlich vom familiären Hintergrund eines Kindes abhängt. So schließen nur ca. 10% der sozial benachteiligten Personen eine tertiäre Bildung ab (Equity in Education: Breaking down barriers to social mobility, OECD 2018:35). Expert:innen sprechen im Zusammenhang mit diesen unterschiedlichen Chancen auch von institutioneller Diskriminierung – dem gegenüber steht das „Recht auf Bildung“ (Art 26 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art 28 Kinderrechtskonvention u.a.) und dieses beinhaltet auch, dass Bildung für alle „gleich“ also ohne Benachteiligung zur Verfügung gestellt wird.

Gerechtigkeit in der Bildung bedeutet nicht, dass alle Schüler:innen den gleichen Bildungsabschluss erreichen, sondern, dass die Unterschiede der Bildungsabschlüsse keinen Zusammenhang mit dem familiären Hintergrund oder finanziellen und sozialen Umständen haben (Equity in Education: Breaking down barriers to social mobility, OECD 2018:13).

Schutz durch Gleichbehandlungsgesetze?

Wie beide Interviewpartnerinnen und Expertinnen beschrieben haben, sind wesentliche Faktoren, die zu Benachteiligungen führen, die sozio-ökonomische und ethnische Herkunft der Kinder. Die Frage ist, ob es einen gesetzlichen Schutz gibt für jene Kinder, die stärker von den Schulschließungen betroffen sind? Dazu müssen wir einen Blick in den Schutzbereich des GlBG werfen.

Das GlBG schützt im Bereich der Bildung nur vor Diskriminierungen auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit. Aus den Gesprächen mit den Expert:innen wurde deutlich, dass die ethnische Zugehörigkeit der Kinder bzw. deren Familien für die erhöhte Betroffenheit eine Rolle spielen kann. Kinder und ihre Eltern, die sich durch das Home-Schooling auf Grund ihrer ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert fühlen, können sich also zur Beratung und Unterstützung an die GAW wenden.

Die Schulschließungen treffen jedoch auch Kinder auf Grund ihrer sozio-ökonomischen Herkunft besonders hart. Dies ist ein häufiges Diskriminierungsmerkmal – das GlBG schützt leider nicht vor derartigen Ungleichbehandlungen (wie auch bereits im Blogpost „Gleichbehandlung: Auch in der Krise ein fundamentaler Wert unserer Rechtsordnung“ beschrieben). Equinet – das Netzwerk europäischer Gleichbehandlungsstellen – hat bereits 2010 in der Publikation Addressing poverty and discrimination: Two sides of the one coin festgestellt, dass ein Schutz auf Grund der sozio-ökonomischen Herkunft durchaus erstrebenswert wäre. In einigen EU-Ländern werden Personen auf Grund dieses Merkmals geschützt. Auch für Österreich wäre eine Diskussion, wie ein entsprechender Diskriminierungsschutz konkret aussehen könnte, erstrebenwert.

Und es wird noch komplexer: In vielen Fällen liegt eine Mehrfachdiskriminierung auf Grund der sozio-ökonomischer Herkunft und ethnischen Zugehörigkeit, Geschlecht oder anderer Merkmale (wie etwa dem Merkmal der Behinderung, das vom GlBG nicht erfasst ist) vor. Es ist also erst das Zusammenspiel und gegenseitige Verstärken dieser Merkmale ausschlaggebend für die Benachteiligung. Diese Situation macht die Durchsetzung des Diskriminierungsschutzes aufwändiger und aus Sicht der GAW fehlt für diese Fälle von sog. intersektioneller Mehrfachdiskriminierung (siehe hierzu auch FdM April) das nötige Bewusstsein in den Institutionen.

Ungleichheiten ausgleichen

Die Gespräche mit den Expertinnen zeigen, dass bereits vorhandene Benachteiligungen durch das Home-Schooling noch verstärkt werden. Nun sollten konkrete positive Maßnahmen ergriffen werden, um Benachteiligungen für die Betroffenen auszugleichen. Positive Maßnahmen nach § 34 GlBG dienen dazu, faktischen Benachteiligungen entgegenzuwirken - sie sind immer temporär angelegt, bis eine tatsächliche Gleichstellung erreicht ist.

Die GAW wird in den Jahren 2020/21 verstärkt mit den Stakeholder:innen aus dem Bereich Bildung kooperieren, um das Bewusstsein für Gleichbehandlung und Gleichstellung in den Institutionen und institutionellen Strukturen besser zu verankern. Darüber hinaus werden auch politische Maßnahmen notwendig sein. Die von den Expertinnen erwähnten konkreten Maßnahmen und Angebote, wie beispielsweise die Einführung der Ganztagesschule, spezifische Förderung in Kleinstgruppen aber auch Angebote im Sommer, bieten dabei wichtige Ansatzpunkte.

Die in der Krise auch erlebte Solidarität fordert einen langen Atem, damit die schwächsten Gruppen unserer Gesellschaft nicht noch mehr an den Rand gedrängt werden: „Leave no one behind!“ ist das zentrale Versprechen der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen. Die GAW hat dabei gemeinsam mit den Stakeholder:innen, Expert:innen und politisch Verantwortlichen eine wesentliche Rolle, um Ungleichheiten im Sinne des SDG Nummer 10 („Weniger Ungleichheiten“) abzubauen. Denn, wie auch die OECD schreibt: „Alle Länder können die Auswirkungen des sozio-ökonomischen Status auf den Studienerfolg verringern, wenn sie die richtigen Bildungsstrategien und -systemen einsetzen.“

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