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Frauenarmut - auch ein Thema in der Antidiskriminierungsarbeit

Am 22.10.2020 fand der „Roundtable „Women in Poverty. Breaking the Cycle.” statt, der sich mit der Situation von Frauen in Europa beschäftigte, die von Armut betroffen sind.  

Geschlechterungleichbehandlung und Frauenarmut sind, nach Ansicht der Organisatorinnen, eng miteinander verbunden und bilden einen Teufelskreis, der mit gemeinsamen Anstrengungen durchbrochen werden muss. Aufgrund der herrschenden Geschlechterungleichheit haben Frauen weniger Zugang zu Ressourcen und schlechter bezahlte und abgesicherte Arbeit, wenn es ihnen überhaupt gelingt, einen Zugang zum formellen Arbeitsmarkt zu erlangen.

Aufgrund der Corona-Situation wurde diese vom spanischen Institut für Frauen und Chancengleichheit („Instituto de la Mujer y para la Igualdad de Oportunidades“) und Equinet (European Network of Equality Bodies) organisierte Veranstaltung online abgehalten.  Zahlreiche Gleichbehandlungsstellen, darunter auch Vertreterinnen der GAW, und Vertreter:innen von NGOs nahmen an diesem virtuellen Austausch teil, der auch Frauen, die von Armut betroffen sind, eine Plattform bot, um von ihren Erfahrungen zu berichten und ihre Bedürfnisse und Forderungen darzulegen.

Ziel der Veranstaltung war auch, herauszufinden, wie Gleichbehandlungsstellen den Kampf gegen Frauenarmut am besten unterstützen können und welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um Frauen vor Armut und arme Frauen vor Diskriminierung zu schützen.

Deutlich wurde, dass Armut nicht alle Frauen gleich trifft, sondern es besonders von Armut gefährdete Gruppen von Frauen gibt, die einem wesentlich höheren Risiko ausgesetzt sind, in finanzielle Not zu geraten und soziale Ausgrenzung zu erfahren.

Dazu gehören Frauen mit Behinderung, Frauen mit Migrationshintergrund, Angehörige ethnischer Minderheiten, insbesondere Roma Frauen, muslimische Frauen mit Kopftuch, Frauen mit Betreuungspflichten, vor allem wenn sie alleinerziehend sind, Frauen, die in ländlichen Gebieten leben und ältere Frauen.

Intersektionelle Diskriminierung spielt daher eine große Rolle, da die Benachteiligung oft erst aus dem Zusammenwirken mehrerer Merkmale resultiert, sodass der intersektionelle Ansatz im europäischen Antidiskriminierungsrecht gestärkt werden muss, um dem Phänomen der sozialen Benachteiligung unterschiedlichster Gruppen von Frauen gerecht zu werden.

Armut von Frauen ist häufig Folge von struktureller Diskriminierung 

Ob Frauen von Armut bedroht sind, hängt maßgeblich damit zusammen, ob sie einer ausreichend bezahlten Beschäftigung nachgehen oder nachgehen können. 

Die stärkere Armutsgefährdung von Frauen hängt somit wesentlich mit der ungleichen Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zusammen. Typisch weibliche Erwerbsbiographien erweisen sich dabei als Falle: Frauen sind durch Karenzzeiten, Teilzeitarbeit, atypische Beschäftigungsverhältnisse und geringere Einkommen besonders gefährdet, Armut zu erleben. Frauen mit Betreuungspflichten sind davon besonders häufig betroffen.

Eine Hauptursache für das geringe Einkommen und die nachteilige soziale Situation von Frauen liegt nach wie vor in der ungleichen Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Etwa zwei Drittel der unentgeltlichen Arbeit in Haushalt und Familie wird von Frauen erbracht. 

Je patriarchaler eine Gesellschaft oder soziale Gruppe organisiert ist, desto größer ist die Gefahr für Frauen und Mädchen, dass sie nicht am Arbeitsmarkt teilhaben, sondern als unbezahlte Arbeitskräfte in der Familie bleiben.

Die ungleiche Situation von Frau und Mann am Arbeitsmarkt wirkt sich unterschiedlich auf die soziale und existenzielle Absicherung aus, da in den meisten Ländern Sozial(versicherungs)leistungen wie Arbeitslosengeld oder Pension abhängig von der Höhe des Erwerbseinkommens und der Dauer der Beschäftigung sind. Da Haus- und Pflegearbeit volkswirtschaftlich nicht als Arbeit anerkannt wird, erwerben viele Frauen ohne durchgängigen Erwerbsarbeit, keine ausreichenden Versicherungszeiten, was insbesondere in der Pension zu massiven Einkommensnachteilen (35,7 % Gender Pension Gap im EU-Durchschnitt) führt.

Die horizontale Segregation auf dem traditionellen Arbeitsmarkt und die damit verbundenen niedrigen Löhne in typischen Frauenberufen führen zum Phänomen der „working poor“ - Frauen, die trotz Vollzeit-Erwerbsarbeit an der Armutsgrenze leben. 

Aber auch Frauen, die sich als Unternehmerinnen selbständig machen wollen, um finanziell unabhängig zu sein, erfahren häufig Benachteiligung, etwa durch schlechtere Bedingungen bei der Kreditvergabe als Männer. Die EU entgegnete diesem Problem mit einer im Gleichbehandlungsgesetz umgesetzten Richtlinie, die konkret vor Diskriminierung im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit schützt.

Von Armut betroffene Frauen arbeiten häufig in der informellen Wirtschaft, die nach einer Definition der ILO durch unzureichendes oder nicht vorhandenes Arbeitsrecht, mangelhafte Chancen auf eine qualitativ gute Beschäftigung und unzulänglichen sozialen Schutz gekennzeichnet ist. Die meisten Frauen wählen diese informelle Arbeit nicht freiwillig, sondern aus Mangel an anderen Möglichkeiten oder wegen Fehlens anderer Existenzgrundlagen. Armut kann sowohl Ursache als auch Folge dieser informellen Beschäftigung sein.

Der Diskriminierungsschutz beschränkt sich sowohl in den grundlegenden EU-Richtlinien als auch im Gleichbehandlungsgesetz (für die Privatwirtschaft) auf formelle bzw. betriebliche Erwerbsarbeit. Die Auseinandersetzung mit Frauenarmut erfordert eine Erweiterung der Begriffe Arbeit und Arbeitswelt. Unbezahlte Tätigkeiten wie Care- und Haushaltsarbeiten und informelle Arbeit, die nicht zur formellen Erwerbsarbeit gerechnet werden, erfordern eine Ausweitung der sozialen Absicherung auf Tätigkeiten außerhalb der offiziellen Erwerbsarbeit um eine Existenzsicherung unabhängig vom Zugang zu Erwerbsarbeit zu schaffen.

Verbesserung der Situation von Frauen am Arbeitsmarkt als Maßnahme gegen Frauenarmut

Wege aus der Frauenarmut müssen vor allem bei einer Verbesserung der Situation der Frauen am Arbeitsmarkt ansetzen. Ein Weg hierzu bieten Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetze und Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, wie die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Elternteile.

Die neue EU Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020 -2015 der Europäischen Kommission beinhaltet verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Gleichstellung von Frauen. 

Da ein enger Zusammenhang zwischen Geschlechterdiskriminierung und Frauenarmut besteht, können diese Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen auch ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Frauenarmut sein.

Hier finden sich auch Anknüpfungspunkte für die Beschäftigung der Equality Bodies mit Frauenarmut wie z.B. die Bekämpfung der Gefahr der Altersarmut von Frauen infolge von Entgeltdiskriminierung oder die Thematisierung von Vereinbarkeitsproblemen und daraus folgende unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung von Frauen. 

Eine Folge von fehlender wirtschaftlicher Autonomie von Frauen ist eine starke Abhängigkeit vom (Ehe)Partner.  Daher ist eine eigenständige finanzielle Absicherung besonders wichtig für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, und stellt eine wesentliche Voraussetzung im Kampf gegen Gewalt an Frauen dar.

Der sozioökonomische Status einer Person als Grund für Diskriminierung 

Sozioökonomischen Unterschiede können zur Ursache für Diskriminierung werden. Besonders nachteilig wirkt sich ein geringes Einkommen für Frauen nicht nur beim Zugang zu Wohnraum, sondern auch bei der Gesundheitsversorgung und im Bildungsbereich aus.

Diskriminierung erzeugt häufig einen Kreislauf von Benachteiligungen. Ein geringeres Einkommen kann dazu führen, dass Frauen in billige Wohnungen ziehen oder sich in einer weniger teuren Gegend ansiedeln müssen, in der schon andere sozial gefährdete oder benachteiligte Personen wohnen, was zu Stigmatisierung, Vorurteilen und weiteren Diskriminierungen führen kann. 

Diese soziale Dimension spielt bei Diskriminierung oft eine größere Rolle, als von vielen Gleichbehandlungsstellen aufgrund ihrer fehlenden gesetzlichen Kompetenz wahrgenommen werden kann.  Daher wurde die Einführung des sozioökonomischen Status als Diskriminierungsmerkmal vielfach gefordert. Unter dieses Merkmal sollen auch Vermögen/Vermögensstand und die soziale Herkunft fallen. 

Der sozioökonomische Status einer Person soll von Equality Bodies jedoch, nicht nur als möglicher (individueller) Diskriminierungsgrund eingefordert werden. In der Antidiskriminierungsarbeit muss auch soziale Benachteiligung und Armut als strukturelle Folge von Diskriminierung aus anderen Gründen immer wieder thematisiert werden. 

Wie kann der Zugang zu Gleichbehandlungsstellen für Frauen in Armut verbessert werden?

In der Nachmittagssession des Roundtable „Women in Poverty. Breaking the Cycle“ wurde die Frage bearbeitet wie diese Einrichtungen, Frauen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind am besten unterstützen können und wie die Betroffenen erreicht werden können. 

Der Zugang zu Beratung ist für Frauen oft erschwert durch geringere Mobilität und oft auch durch fehlende „Digitalisierung“. Bei Frauen mit Migrationshintergrund kommen dazu oft noch Sprachschwierigkeiten und mangelnde Kenntnisse des Rechtssystems.

Fehlende Selbstsicherheit im Umgang mit Institutionen kann zu einer sozialen Hemmschwelle führen, die betroffene Frauen davon abhält, sich Unterstützung zu holen. 

Es zeigte sich daher, dass NGOs als Vermittler:innen für die meisten Gleichbehandlungsstellen essentiell sind, um armutsgefährdete Frauen zu erreichen und daher ein enger Austausch und Vernetzung mit verschiedenen Frauenorganisationen gepflegt werden muss. Auch die GAW ist mit einschlägigen NGOs und Frauenberatungsstellen vernetzt, um betroffenen Frauen den Rechtszugang zu ermöglichen.

Da Einzelfallarbeit allein nicht ausreicht, um die auf struktureller Diskriminierung basierende soziale und finanzielle Benachteiligung von Frauen wirksam anzugehen, wurde als eine weitere notwendige Maßnahme gegen Frauenarmut der Ausbau von Informationsarbeit durch Gleichbehandlungsstellen, gefordert.

Die GAW verweist gerade in diesem Zusammenhang auf eine ihrer fünf wesentlichen Forderungen im aktuellen Gleichbehandlungsbericht: es braucht eine Budgeterhöhung, um ein umfassendes Monitoring zu Diskriminierungsphänomenen zu machen und so einschlägige Untersuchungen oder Studien in Auftrag geben zu können.