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#metoo: Abhilfe im Fall von (sexueller) Belästigung

Illustration Belästigung

(Sexuelle) Belästigung ist nach dem Gleichbehandlungsgesetz verboten. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, Handlungen zu setzen, die weitere Belästigungen verhindern. Dieser Workshop klärt über die Rechtslage auf und nimmt Abhilfemaßnahmen sowie Strategien zur Prävention in den Fokus.

Gemeinsam erarbeiten wir anhand von Fällen aus der Praxis ein Verständnis dafür, dass es bei (sexueller) Belästigung keine Grauzonen gibt. Wir stehen Ihnen auch nach dem Workshop mit Feedback auf umgesetzte Maßnahmen zur Verfügung.

Themenüberblick:

  • Erscheinungsformen und Praxisbeispiele
  • Maßnahmen zur Abhilfe
  • Fürsorgepflicht und Haftung von Arbeitgeber:innen
  • Präventionsmaßnahmen
  • Rechtsfolgen
  • Die GAW
  • Verfahren

Zielgruppen:

Mitarbeitende, Betriebsratsmitglieder, Führungskräfte, Mitarbeitende von Sozialpartnern, interessierte Personen aus dem NGO-Bereich

Methoden:

Input, Fallübungen in Kleingruppen, Reflexion und Diskussion

Hinweis:

Je nach Wunsch können wir diesen Workshop online oder in Präsenz an Ihrem Standort abhalten. Es können maximal 25 Personen am Workshop teilnehmen. 

Anfragen:

Melden Sie sich für nähere Informationen und Terminvereinbarungen in der Zentrale oder in den Regionalbüros der Gleichbehandlungsanwaltschaft.