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Empfehlungen für einen diskriminierungsfreien Dienstleistungssektor

Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.

HinweisHinweis

Personen, die im Dienstleistungsbereich diskriminiert werden, können Schadenersatz geltend machen. Der Schadenersatz umfasst den tatsächlich entstandenen Vermögensschaden und eine Entschädigung für den immateriellen Schaden durch die Würdeverletzung.

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