Empfehlungen für einen diskriminierungsfreien Dienstleistungssektor
Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.
HinweisHinweis
Personen, die im Dienstleistungsbereich diskriminiert werden, können Schadenersatz geltend machen. Der Schadenersatz umfasst den tatsächlich entstandenen Vermögensschaden und eine Entschädigung für den immateriellen Schaden durch die Würdeverletzung.





- Empfehlung der GAW, des Klagsverbands und des Vereins Zara für eine diskriminierungsfreie Eintrittspolitik von Lokalen (PDF, 320,3 kB)
- Hausordnung für eine diskriminierungsfreie Eintrittspolitik von Lokalen (DOC, 62,5 kB)
- Aushang für eine diskriminierungsfreie Eintrittspolitik von Lokalen (PDF, 103,6 kB)
- Merkblatt zur Gleichbehandlung im Gastgewerbe des Fachverbands Gastronomie (PDF, 175,2 kB)