Empfehlungen für einen diskriminierungssensiblen Bildungssektor
Hinweis
Rassistische Diskriminierung und Belästigung sind im Bildungsbereich verboten. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft bietet Ressourcen, die den gesetzlichen Rahmen erklären.
Rassistische Diskriminierung verstärkt Ausgrenzung und benachteiligt Betroffene beim Zugang zum Bildungssystem. Gerade bei der Umsetzung des Kopftuchverbots ortet die Gleichbehandlungsanwaltschaft eine besonders große Verantwortung von Schulen und setzt dort deshalb auf Prävention. Ein Informationsblatt der Gleichbehandlungsanwaltschaft sensibilisiert für rassistisches Diskriminierungspotenzial und erklärt den rechtlichen Rahmen.